Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 14. September 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion eine schriftliche Antwort veröffentlicht. In dem Schreiben wird erläutert, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Nachrichtendienste kommerzielle Datensätze erwerben können.
Rechtliche Grundlage
Der Ankauf stützt sich laut Antwort auf mehrere Bestimmungen: Paragraph 8 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes sowie auf Paragraph 1 Absatz 2 und Paragraph 2 Absatz 1 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst. Zusätzlich wird Paragraph 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst genannt.
Bedingungen für den Ankauf
Die genannten Paragraphen kommen zum Tragen, wenn ein Eingriff in Grundrechte vorliegt. In einem solchen Fall ist der kommerzielle Erwerb von Daten durch die Nachrichtendienste rechtlich zulässig, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD‑Fraktion stellte die Kleine Anfrage mit dem Aktenzeichen 21/7709, um Transparenz über die Praxis des Datenankaufs zu erhalten. Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage unter dem Aktenzeichen 21/7920.
Bedeutung für die Praxis
Durch die Klarstellung wird ersichtlich, dass die Nachrichtendienste nicht ohne gesetzliche Grundlage Daten von Dritten kaufen dürfen. Die Antwort verdeutlicht, dass bestehende Gesetze bereits Regelungen für solche Vorgänge enthalten.
Dokumentation
Die vollständige Antwort ist im Dokument 21/7920 einsehbar, während die ursprüngliche Anfrage im Dokument 21/7709 archiviert ist. Beide Dokumente stehen auf der Internetpräsenz des Deutschen Bundestages zur Verfügung.
Veröffentlichung
Der Bericht wurde von der Pressestelle des Deutschen Bundestages erstellt und am 14. September 2026 veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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