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AI GENERATED 06.01.2026 • 12:57 Wirtschaft & Finanzen

Bundesregierung legt Ausgabenbericht für das dritte Quartal 2025 vor

Kurzüberblick

Die Bundesregierung hat am 6. Januar 2026 eine Unterrichtung (21/3447) veröffentlicht, in der die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen für das dritte Quartal 2025 dargestellt werden. Der Bericht gibt Aufschluss über die finanzielle Lage des Bundes im genannten Zeitraum.

Hintergrund des Haushaltsprozesses

Im Rahmen des jährlichen Haushaltsplans wird die Ausführung der Mittel laufend überwacht. Für jedes Quartal erstellt die Bundesregierung eine detaillierte Darstellung, um Abweichungen von den geplanten Vorgaben zu dokumentieren und Transparenz gegenüber dem Parlament zu gewährleisten.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Im dritten Quartal 2025 wurden Ausgaben verzeichnet, die sowohl über den ursprünglich festgelegten Budgetrahmen hinausgingen als auch nicht im Vorfeld geplant waren. Die Unterrichtung nennt die konkreten Beträge, ohne jedoch die einzelnen Fachbereiche zu benennen. Diese Mehrausgaben resultieren aus unvorhergesehenen Ereignissen und Anpassungen im laufenden Geschäftsbetrieb.

Zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen

Parallel zu den Ausgaben wurden im selben Zeitraum zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen erteilt, die ebenfalls über die regulären Planungen hinausgehen. Diese Ermächtigungen ermöglichen dem Bund, weitere finanzielle Verpflichtungen einzugehen, die zum Zeitpunkt der Budgetaufstellung noch nicht absehbar waren.

Bedeutung für die Finanzkontrolle

Die Offenlegung über- und außerplanmäßiger Posten dient der internen Kontrolle und der parlamentarischen Aufsicht. Durch die frühzeitige Information können mögliche Risiken für die Gesamthaushaltslage frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Ausblick

Die Bundesregierung wird die Entwicklung der Ausgaben und Verpflichtungen im vierten Quartal 2025 weiter beobachten und im nächsten Quartalsbericht erneut darstellen. Damit soll eine kontinuierliche Bewertung der Haushaltsführung gewährleistet werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Übertragung

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  • Institutionen der Europäischen Union
  • Regierungsstellen des Vereinigten Königreichs
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