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Bundesregierung legt Eckpunkte für den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze fest
AI GENERATED 26.08.2026 15:50 Umwelt, Energie und Ressourcen

Bundesregierung legt Eckpunkte für den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze fest

Die Bundesregierung hat am 7. Mai 2026 Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket beschlossen, das den klimafreundlichen Ausbau von Nah‑ und Fernwärmenetzen erleichtern soll. Ziel ist, den Anteil der Haushalte, die solche…

Die Bundesregierung hat am 7. Mai 2026 Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket beschlossen, das den klimafreundlichen Ausbau von Nah‑ und Fernwärmenetzen erleichtern soll. Ziel ist, den Anteil der Haushalte, die solche Netze nutzen, von derzeit rund 15 % zu erhöhen und damit den Wärmemarkt klimaneutral zu gestalten.

Zielsetzung und aktuelle Situation

Derzeit beziehen etwa 15 % der deutschen Haushalte Nah‑ oder Fernwärme. Durch den geplanten Umbau zu einem klimaneutralen Wärmemarkt soll dieser Anteil deutlich steigen, insbesondere in Stadtquartieren, wo Wärmenetze wirtschaftlich betrieben werden können.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ein neues Wärmenetzgesetz erarbeiten, das die seit den 1980er Jahren geltenden Verordnungen zusammenführt und novelliert. Das Gesetz soll transparente Preisänderungsklauseln einführen, die tatsächliche Kostenstrukturen abbilden, und Preiserhöhungen, die aus Investitionen in klimafreundliche Netze resultieren, mit angemessener Frist ankündigen.

Stärkung der Verbraucherrechte

Verbraucher erhalten ein Sonderkündigungsrecht, das jedoch auf Fälle beschränkt ist, in denen das Netz noch nicht ausreichend dekarbonisiert ist. Gleichzeitig wird beim Bundeswirtschaftsministerium eine Schlichtungsstelle für Verbraucher eingerichtet. Alle Wärmeversorger müssen ihre Preise und Tarifstrukturen künftig auf einer neuen Preistransparenzplattform veröffentlichen, und eine Bundesbehörde übernimmt künftig die ex‑post‑Preisaufsicht.

Finanzielle Entlastung für Vermieter

Um Investitionen in klimafreundliche Wärmenetze zu erleichtern, dürfen Vermieter einen Teil ihrer Investitionskosten auf Mieter umlegen. Die Umlage ist auf 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat begrenzt und gilt insbesondere beim Wechsel von Gasetagenheizungen zu Fern‑ oder Nahwärme.

Kommunale Wärmeplanung

Auf Basis des Wärmeplanungsgesetzes erstellen rund zwei Drittel der etwa 10 700 Städte und Gemeinden bereits Wärmepläne (Stand August 2026). Die kürzlich beschlossene Novelle soll die Wärmeplanung für kleinere Kommunen vereinfachen und beschleunigen.

Modernisierung von Gebäuden

Seit dem 29. Juli 2026 gilt ein neues Gebäudemodern

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