Ein Gesetzentwurf zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See wurde von der Bundesregierung vorgestellt. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für neue Offshore‑Windparks zu verbessern und die Investitionssicherheit zu erhöhen.
Hintergrund
Im vergangenen Jahr sei das Interesse an Ausschreibungen für Offshore‑Windflächen im deutschen Teil der Nord‑ und Ostsee deutlich gesunken, weil Betreiber die geplante Bebauungsdichte als zu hoch bewertet hätten. Eng beieinander stehende Windräder und mehrere Windparks auf kleiner Fläche mindern laut Betreiber den Stromertrag und belasten die Rentabilität.
Zentrale Änderungen
Der Entwurf sieht vor, die Regellaufzeit für neue Offshore‑Windparks von 25 auf 35 Jahre zu verlängern. Der jährliche Ausschreibungskorridor wird ab 2027 auf 2.000 bis 4.800 Megawatt festgelegt, und eine Überbauung von bis zu 20 % über die Netzanbindungskapazität soll ermöglicht werden.
Planungsoptimierung
Durch optimierte Planungen sollen Abschattungseffekte zwischen den Windparks minimiert werden, um den Stromertrag pro Fläche zu maximieren. Internationale Kooperationsprojekte werden als von überragendem öffentlichem Interesse definiert und bei nationalen Vorhaben berücksichtigt.
Verpflichtungen und Sicherheit
Der Gesetzentwurf enthält strengere Vorgaben, damit einmal vergebene Offshore‑Projekte tatsächlich gebaut werden und nicht spekulativ blockiert bleiben. Eine einseitige Rückgabe von bereits erteilten Zuschlägen ist nicht vorgesehen.
Integration von Wasserstoff
Für die zukünftige Kombination von Windkraftanlagen mit Wasserstofferzeugung wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen. Zunächst sollen Demonstrationsprojekte und Pilotanlagen in begrenztem Umfang erlaubt werden; eine generelle Öffnung für großflächige Offshore‑Elektrolyse ist jedoch noch nicht vorgesehen.
Rettungsinfrastruktur
Der Entwurf sieht eine einheitliche, verbindliche medizinische Notfallversorgung für Offshore‑Windanlagen in küstenfernen Gebieten vor. Die Verantwortung liegt bei den Vorhabenträgern, die sich zu gemeinsamen Standards zusammenschließen können.
Zielsetzung
Den gesetzlichen Zielen des bestehenden WindSeeG, bis zum Jahr 2030 Offshore‑Windparks mit einer installierten Leistung von 30 Gigawatt zu betreiben, bleibt unverändert Rechnung getragen. Der Ausbau soll jedoch verstetigt und die Flexibilität für zukünftige Entwicklungen erhalten bleiben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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