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Bundesregierung legt Finanzierungsrahmen für KI‑Gigafactory fest
AI GENERATED 21.04.2026 15:45 Technologie und Zukunft

Bundesregierung legt Finanzierungsrahmen für KI‑Gigafactory fest

Deutschland: Bundesregierung legt Finanzierungsrahmen für KI‑Gigafactory festEU‑weite StandortauswahlDie Auswahl der Standorte für die geplanten europäischen KI‑Gigafactories (AIGF) erfolgt auf EU‑Ebene, wobei die Kriterien für das Auswahlverfahren ebenfalls dort…

Deutschland: Bundesregierung legt Finanzierungsrahmen für KI‑Gigafactory fest

EU‑weite Standortauswahl

Die Auswahl der Standorte für die geplanten europäischen KI‑Gigafactories (AIGF) erfolgt auf EU‑Ebene, wobei die Kriterien für das Auswahlverfahren ebenfalls dort abgestimmt werden. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke klargestellt, dass sie dem EU‑Verfahren folgt.

Finanzielle Vorsorge

Für einen möglichen Beitrag an einer AIGF in Deutschland hat die Bundesregierung ein Sondervermögen in Höhe von 805 Millionen Euro eingerichtet. Dieses Geld soll als Vorsorge für einen späteren Finanzierungsbeitrag bereitstehen, ohne dass die Regierung unmittelbar in das Projekt investiert.

Kommerzielle Ausrichtung

Die geplanten AIGF werden als kommerzielle Vorhaben konzipiert. Deshalb sucht die Regierung privatwirtschaftliche Betreiber und Investoren und beabsichtigt weder, Konsortialpartner zu werden noch Eigentumsanteile an einer AIGF oder ihrer Recheninfrastruktur zu halten.

Rechenleistung und Energiebedarf

Nach Angaben der Bundesregierung soll eine AIGF mindestens drei‑ bis viermal so viel Rechenleistung wie bestehende KI‑Fabriken bereitstellen. Der damit verbundene Energieverbrauch wird auf das Vierfache einer herkömmlichen KI‑Fabrik geschätzt.

Kostenabschätzung der EU‑Kommission

Die EU‑Kommission schätzt die Investitionskosten für den Bau einer AIGF auf rund vier bis fünf Milliarden Euro. Diese Schätzung bildet die Grundlage für die finanzielle Planung auf europäischer Ebene.

Ausblick

Die Bundesregierung erwartet, dass die Standortentscheidung und die weitere Finanzierung im Einklang mit den EU‑Richtlinien getroffen werden. Weitere Informationen werden im Zuge des EU‑Verfahrens veröffentlicht.Dieser Bericht basiert auf Informationen von bundestag.de, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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