Deutschland: Bundeshaushalt 2026‑2030 – Kernpunkte des Finanzplans
Gesamtvolumen und Ausgabenentwicklung
Der Bundeshaushalt für die Jahre 2026 bis 2030 wird von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt. Die Gesamtausgaben sollen von 524,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr auf 555,4 Milliarden Euro im Jahr 2027 steigen und bis 2030 auf 635,4 Milliarden Euro ansteigen.
Jährliche Ausgaben‑ und Einnahmeprognosen
Für 2028 sind 588,2 Milliarden Euro, für 2029 597,8 Milliarden Euro und für 2030 schließlich 635,4 Milliarden Euro vorgesehen. Die Steuereinnahmen werden von 387,2 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 437,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 prognostiziert.
Netto‑Kreditaufnahme
Die Netto‑Kreditaufnahme soll von 98 Milliarden Euro 2026 auf 118,7 Milliarden Euro 2027 wachsen und bis 2030 auf 167,3 Milliarden Euro steigen. Ohne die im Grundgesetz verankerte Ausnahme soll die reguläre Netto‑Kreditaufnahme von 40,4 Milliarden Euro 2026 auf 33,4 Milliarden Euro 2027 und auf 15,6 Milliarden Euro 2030 sinken.
Sondervermögen und ausgenommene Kredite
Zusätzlich werden Kredite für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für das Sondervermögen Bundeswehr aufgenommen. Für das Infrastruktur‑ und Klimasondervermögen sind 2027 Kredite von rund 54,9 Milliarden Euro vorgesehen, das Bundeswehr‑Sondervermögen plant Ausgaben von rund 30 Milliarden Euro im selben Jahr. Die von der Schuldenregel ausgenommene Kreditaufnahme soll von 85,4 Milliarden Euro 2027 auf 151,8 Milliarden Euro 2030 steigen, hauptsächlich bedingt durch höhere Verteidigungsausgaben.
Zinsbelastung
Die Zinsausgaben des Bundes werden voraussichtlich von 41,9 Milliarden Euro 2027 auf 80,7 Milliarden Euro 2030 ansteigen, was die Bundesregierung auf den steigenden Schuldenstand und höhere Renditen für Bundeswertpapiere zurückführt.
Investitionsschwerpunkte
Im Kernhaushalt, im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie im Klima‑ und Transformationsfonds sind für 2027 insgesamt 124 Milliarden Euro an investiven Ausgaben geplant, davon 50 Milliarden Euro im Kernhaushalt, 44,9 Milliarden Euro im Infrastruktur‑Sondervermögen und 22,8 Milliarden Euro im Transformationsfonds. Die Planungen für die Folgejahre liegen bei etwa 120 Milliarden Euro jährlich.
Sicherheit und Verteidigung
Die Bundesregierung legt einen Schwerpunkt auf innere und äußere Sicherheit. Für das Bundesverteidigungsministerium sind im Einzelplan 2027 rund 109,8 Milliarden Euro vorgesehen; nach Einbeziehung des Bundeswehr‑Sondervermögens steigt der Verteidigungsetat auf 153,9 Milliarden Euro 2028, 162,9 Milliarden Euro 2029 und 183,7 Milliarden Euro 2030. Zusätzlich sind für die Unterstützung von Staaten, die nach internationalem Recht angegriffen wurden, 11,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 eingeplant.
Konsolidierung und Steuerreformen
Die Bundesregierung meldet, dass der bisherige Handlungsbedarf von rund 34 Milliarden Euro für 2027 im Haushaltsentwurf vollständig abgedeckt ist. Für die Folgejahre verbleiben offene Bedarfe von 22 Milliarden Euro (2028), 39 Milliarden Euro (2029) und 48 Milliarden Euro (2030). Geplante Einsparungen umfassen strukturelle Kürzungen von rund vier Milliarden Euro pro Jahr bis 2027 und acht Milliarden Euro ab 2028. Weitere Konsolidierungsbeiträge sollen durch den Abbau nicht gebundener Finanzhilfen, Reformen im Elterngeld, Wohngeld, Kranken‑ und Rentenversicherung sowie Effizienzmaßnahmen in der Bundesverwaltung erzielt werden. Auf der Einnahmeseite werden unter anderem eine Reform der Besteuerung von Kryptowerten, höhere Alkohol‑ und Tabaksteuern sowie die Einführung einer Plastik‑ und Zuckergetränkesteuer diskutiert. Der Tilgungsplan für Corona‑Kredite soll ab 2033 beginnen und bis 2060 abgeschlossen sein.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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