Die Bundesregierung hat am 27.05.2026 einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der 45 weitere Vorhaben zum Ausbau des Stromnetzes in den Bundesbedarfsplan aufnehmen soll. Damit erhöht sich die Zahl der planungsrelevanten Vorhaben auf insgesamt 58.
Zusätzliche und geänderte Vorhaben
Von den 58 Vorhaben sollen 13 bereits bestehende Netzausbaumaßnahmen geändert werden, während die übrigen 45 neu in den Plan aufgenommen werden. Der Gesetzentwurf definiert für alle Vorhaben einen vordringlichen Bedarf.
Grenzüberschreitende Projekte
Der Entwurf sieht zudem vor, länderübergreifende und grenzüberschreitende Netzausbaumaßnahmen durch eine spezielle Kennzeichnung zu identifizieren, sodass die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes darauf angewendet werden können.
Änderung bei Hochspannungsleitungen
Zur Steigerung der Kosteneffizienz im gesamten Energiesystem sollen neue Höchstspannungs‑Gleichstrom‑Übertragungsleitungen künftig grundsätzlich als Freileitungen und nicht mehr als Erdkabel realisiert werden.
Erwartete wirtschaftliche Effekte
Die Bundesregierung erklärt, dass die Reduktion der Netzausbaukosten direkte Auswirkungen auf die Netzentgelte habe und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärke.
Formaler Hintergrund
Der Gesetzentwurf trägt die Bezeichnung „Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ und ist unter dem Dokumentenkennzeichen 21/6128 im Bundestag registriert.
[Lizenzangabe]: ‚Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland)‘
[Zusatz]: “
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