Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt, der den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen beschleunigen soll. Der Entwurf sieht vor, dass bis zum 9. Oktober 2026 im Bundestag erstmals darüber debattiert wird.
Gesetzliche Anpassungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, das TKG mit den Vorgaben der Gigabit‑Infrastrukturverordnung in Einklang zu bringen und Regelungen für den Ausbau gebäudeinterner Netze zu aktualisieren. Ziel ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine zusätzliche Dynamik beim Ausbau von Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung ermöglichen.
Gigabit‑Grundbuch
Ein zentrales Element des Vorhabens ist die Einrichtung eines Gigabit‑Grundbuchs, in dem ausbaurelevante Informationen zentral gesammelt und bereitgestellt werden sollen. Dieses Instrument soll Planungs- und Investitionsprozesse vereinfachen und die Koordination zwischen Netzbetreibern und Behörden verbessern.
EU‑Richtlinie als Basis
Die Bundesregierung beruft sich auf die EU‑Richtlinie vom 11. Dezember 2018 zum europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, die kürzlich neu gefasst wurde. Auf dieser Grundlage sollen die notwendigen Weichen für die Migration von Kupfer‑ auf Glasfaserinfrastrukturen gestellt werden.
Erwartete Auswirkungen
Die Ministerien betonen, dass die Migration auf Glasfaser zu den größten Infrastrukturprojekten der vergangenen und kommenden Jahre gehört und für die Leistungsfähigkeit der digitalen Infrastruktur sowie für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands entscheidend ist.
Parlamentarischer Ablauf
Nach der ersten Lesung am 9. Oktober 2026 soll der Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse, insbesondere den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, zur weiteren Beratung weitergeleitet werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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