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Bundesregierung legt Gesetzentwurf für Gebäudemodernisierungsgesetz vor
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AI GENERATED 08.06.2026 • 19:55 Umwelt, Energie und Ressourcen

Bundesregierung legt Gesetzentwurf für Gebäudemodernisierungsgesetz vor

Die Bundesregierung hat am 8. Juni 2026 einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude‑Elektromobilitätsinfrastruktur‑Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (kurz GModG) vorgelegt. Der Entwurf wird am kommenden Donnerstag in erster Lesung im Bundestag diskutiert.

Ziele des Gesetzentwurfs

Das GModG soll das seit 2024 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelkoalition ersetzen. Während das alte Gesetz einen Mindestanteil von 65 % erneuerbarer Energien für Heizungen in Neubauten vorsah, entfällt diese Vorgabe im neuen Gesetzentwurf.

Neuerungen bei fossilen Heizungen

Im Gegensatz zum bisherigen GEG dürfen künftig neben Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Systemen und Biomasseheizungen auch neue Gas‑ und Ölheizungen installiert werden. Voraussetzung ist, dass diese ab dem 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil CO₂‑neutraler Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder biogenes Flüssiggas nutzen.

Bio‑Treppe und Brennstoffquoten

Die sogenannte „Bio‑Treppe“ sieht vier Stufen vor: ab Januar 2029 mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe, ab Januar 2030 mindestens 15 %, ab Januar 2035 mindestens 30 % und ab Januar 2040 mindestens 60 %. Lieferanten sollen einer Informationspflicht unterliegen, um die Anteile korrekt zu bemessen.

Kostenbeteiligung von Vermietern und Mietern

Entscheidet ein Vermieter für den Einbau einer neuen fossilen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude, muss er künftig an den laufenden Heizkosten mitwirken. Ab 2028 tragen Mieter die Hälfte der Netzentgelte und des CO₂‑Preises, ab 2029 übernehmen Vermieter ebenfalls die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe, jedoch nur bis zu 30 % des Gesamtverbrauchs.

Kommunale Wärmeplanung

Die Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung bleiben teilweise erhalten. Die Förderung für den Bau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen wird aufgestockt. Großstädte mit mehr als 100 000 Einwohnern müssen bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Die neuen Vorgaben vereinfachen die Datenerhebung, sodass Kommunen weniger detaillierte Informationen bereitstellen müssen.

Ausblick

Nach der ersten Lesung im Bundestag folgen weitere Lesungen und mögliche Änderungen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Klimabilanz von Gebäuden zu verbessern, gleichzeitig aber Flexibilität für Bauherren und Vermieter zu erhalten.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Ăśbertragung

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