Bundesregierung legt Gesetzentwurf zum Schutz vor missbräuchlichen Klagen vor
Die Bundesregierung hat am 4. Februar 2026 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2024/1069 vorgestellt. Ziel ist, Personen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, besser vor sogenannten SLAPP‑Verfahren zu schützen.
EU‑Richtlinie und Frist
Nach Angaben der Bundesregierung muss die Richtlinie bis zum 7. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist soll sicherstellen, dass missbräuchliche Klagen zeitnah verhindert werden können.
Anpassungen im Zivilprozessrecht
Der Entwurf sieht Änderungen der Zivilprozessordnung vor, insbesondere eine erweiterte Kostenerstattung für betroffene Beklagte, die Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie erweiterte gerichtliche Sanktionen bei missbräuchlich angestrengten Rechtsstreitigkeiten.
Neuer Abschnitt zu missbräuchlichen Verfahren
Ein neuer Abschnitt soll in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden, der ein Vorrang‑ und Beschleunigungsgebot für Verfahren vorsieht, die gegen Personen wegen ihrer öffentlichen Meinungsäußerung gerichtet sind.
Ergänzende Änderungen in anderen Gesetzen
Zusätzlich sind Anpassungen im Arbeitsgerichtsgesetz und im Gerichtskostengesetz geplant, um den Schutz konsequent zu erweitern.
Verfahren und Veröffentlichung von Urteilen
Rechtskräftige Urteile in betroffenen Verfahren sollen künftig anonymisiert oder pseudonymisiert veröffentlicht werden, um die betroffenen Personen zu schützen.
Politischer Ablauf des Gesetzentwurfs
Das Kabinett beschloss den Entwurf am 10. Dezember 2025. Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 entschieden, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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