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Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur digitalen Fluggastabfertigung vor
AI GENERATED 15.06.2026 13:05 Recht, Staat und Institutionen

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur digitalen Fluggastabfertigung vor

Ein Gesetzentwurf zur digitalen Fluggastabfertigung wurde am 15. Juni 2026 im Deutschen Bundestag vorgestellt. Der Entwurf sieht vor, den Prozess der Fluggastabfertigung an Flughäfen durch digitale Verfahren zu…

Ein Gesetzentwurf zur digitalen Fluggastabfertigung wurde am 15. Juni 2026 im Deutschen Bundestag vorgestellt. Der Entwurf sieht vor, den Prozess der Fluggastabfertigung an Flughäfen durch digitale Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Abfertigung von Fluggästen auf freiwilliger Basis zu digitalisieren. Durch die Einführung elektronischer Identitätsprüfungen soll die Wartezeit für Reisende reduziert werden, während gleichzeitig die Möglichkeit erhalten bleibt, die herkömmliche Abfertigung zu nutzen.

Gesetzliche Anpassungen

Zur Umsetzung des Vorhabens sollen das Luftverkehrsgesetz, das Passgesetz, das Personalausweisgesetz, das Aufenthaltsgesetz sowie das Freizügigkeitsgesetz/EU angepasst werden. Die Änderungen ermöglichen die rechtliche Basis für die Verarbeitung digitaler Reisedaten.

Datenschutz und Sicherheit

Der Entwurf betont, dass die Datenverarbeitung datenschonend und im Rahmen europarechtlicher sowie völkerrechtlicher Vorgaben erfolgen soll. Durch eine Echtheitsprüfung soll die Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente erschwert werden.

Option für konventionelle Abfertigung

Reisenden bleibt die Wahl, sich für die reguläre Fluggastabfertigung zu entscheiden. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass die digitale Variante keine Verpflichtung darstellt, sondern eine freiwillige Alternative bietet.

Ausblick und weitere Schritte

Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter beraten. Nach Abschluss der Lesungen ist mit einer Abstimmung im Bundestag zu rechnen, bevor mögliche Änderungen in Kraft treten können.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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