Ein Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung wurde am 12. Februar 2026 vom Kabinett vorgestellt. Das Vorhaben trägt die Kennzeichnung 21/4080 und soll den Datenaustausch zwischen den am Migrationsbereich beteiligten öffentlichen Stellen beschleunigen.
Zielsetzung und Entlastung der Behörden
Nach Angaben der Bundesregierung soll das Gesetz die Arbeitsbelastung der zuständigen Behörden reduzieren und die Bearbeitungszeiten von Anträgen verkürzen. Durch automatisierte Schnittstellen soll ein schnellerer Informationsfluss ermöglicht werden.
Biometrische Daten
Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die Möglichkeit, biometrische Merkmale wie Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift im Rahmen der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels zu speichern und künftig wiederzuverwenden. Die Regelungen sehen vor, dass diese Daten ausschließlich für migrationsrechtliche Zwecke genutzt werden dürfen.
Zugriff auf Visumsunterlagen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Behörden, die am Visumverfahren beteiligt sind, auf die für die Visaerteilung maßgeblichen antragsbegründenden Dokumente zugreifen können. Damit soll die Bearbeitung von Visumanträgen vereinheitlicht und beschleunigt werden.
Leistungseinschränkungen im Ausländerzentralregister
Um einen funktionierenden Informationskreislauf zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den Ausländerbehörden und den Trägern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewährleisten, wird vorgesehen, Umstände und Dauer von Leistungseinschränkungen im Ausländerzentralregister abzubilden.
Informationen aus Strafsachen
Der Entwurf regelt zudem, dass Mitteilungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte in Strafsachen zentral im Ausländerzentralregister erfasst werden, um die Weiterleitung an die zuständigen Ausländerbehörden zu verbessern.
Erfassung von Identitätsdokumenten
Schließlich soll das Gesetz die strukturierte Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen ermöglichen und die Möglichkeit schaffen, amtliche und nichtamtliche Identifikationsdokumente als Volltextdokumente im Ausländerzentralregister zu speichern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
