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AI GENERATED 03.02.2026 • 19:45 Recht, Staat & Institutionen

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Erweiterung der BEPS‑MLI‑Liste vor

Gesetzentwurf im Überblick

Am 3. Februar 2026 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht (Gesetzentwurf‑Nummer 21/3944), der die Liste der unter das BEPS‑MLI fallenden Steuerabkommen um 62 weitere Abkommen erweitern soll.

Hintergrund des BEPS‑MLI

BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Das Projekt dient einem international abgestimmten Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltung multinationaler Unternehmen.

Ziele der Erweiterung

Durch die Aufnahme zusätzlicher Abkommen soll das Regelwerk auf mehr Staaten ausgeweitet werden, um Steuervermeidung wirksamer zu bekämpfen.

Legislative Verfahren

Der Gesetzentwurf wird zunächst im Finanzausschuss des Bundestages beraten, bevor er im Plenum diskutiert wird. Nach erfolgreicher Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat könnte er in Kraft treten.

Quantitative Ergänzung

Die geplante Erweiterung umfasst exakt 62 neue Steuerabkommen, was die bisherige Anzahl der BEPS‑MLI‑Verträge erhöht.

Stellungnahme des Finanzministeriums

Laut Bundesfinanzministerium dient die Maßnahme der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuervermeidung.

Internationaler Kontext

Der BEPS‑MLI ist Teil einer OECD‑Initiative, die seit 2017 umgesetzt wird und von zahlreichen Staaten unterstützt wird.

Zukünftige Perspektiven

Weitere Länder könnten künftig in die Liste aufgenommen werden, um die Wirksamkeit des Instruments weiter zu steigern.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Details stehen auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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