Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Erweiterung der BEPS‑MLI‑Liste vor
Gesetzentwurf im Überblick
Am 3. Februar 2026 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht (Gesetzentwurf‑Nummer 21/3944), der die Liste der unter das BEPS‑MLI fallenden Steuerabkommen um 62 weitere Abkommen erweitern soll.
Hintergrund des BEPS‑MLI
BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Das Projekt dient einem international abgestimmten Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltung multinationaler Unternehmen.
Ziele der Erweiterung
Durch die Aufnahme zusätzlicher Abkommen soll das Regelwerk auf mehr Staaten ausgeweitet werden, um Steuervermeidung wirksamer zu bekämpfen.
Legislative Verfahren
Der Gesetzentwurf wird zunächst im Finanzausschuss des Bundestages beraten, bevor er im Plenum diskutiert wird. Nach erfolgreicher Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat könnte er in Kraft treten.
Quantitative Ergänzung
Die geplante Erweiterung umfasst exakt 62 neue Steuerabkommen, was die bisherige Anzahl der BEPS‑MLI‑Verträge erhöht.
Stellungnahme des Finanzministeriums
Laut Bundesfinanzministerium dient die Maßnahme der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuervermeidung.
Internationaler Kontext
Der BEPS‑MLI ist Teil einer OECD‑Initiative, die seit 2017 umgesetzt wird und von zahlreichen Staaten unterstützt wird.
Zukünftige Perspektiven
Weitere Länder könnten künftig in die Liste aufgenommen werden, um die Wirksamkeit des Instruments weiter zu steigern.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Details stehen auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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