Ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Designrechts wurde am 4. Juni 2026 im Bundestag vorgestellt. Der Entwurf setzt verbindliche Vorgaben der EU‑Richtlinie vom Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs um und soll die Verfahren vor dem Deutschen Patent‑ und Markenamt effizienter gestalten.
EU‑Richtlinie als Grundlage
Die EU‑Richtlinie von 2024 definiert neue Standards für den Schutz von Designs in allen Mitgliedstaaten. Laut Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll der Gesetzentwurf diese Vorgaben in nationales Recht überführen.
Geplante Änderungen im Designgesetz
Der Entwurf sieht Änderungen im Designgesetz, im Markengesetz, im Patentkostengesetz und in der Designverordnung vor. Dazu gehören die ausdrückliche Anerkennung neuer Designformen, die Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten von Designs sowie die Schaffung einer Durchfuhrregelung.
Erweiterte Schutzmöglichkeiten
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Ausdehnen des Schutzes gegen vorbereitende Handlungen des 3‑D‑Drucks. Damit soll verhindert werden, dass Designs bereits vor der formellen Anmeldung reproduziert werden.
Neues Kennzeichnungssymbol
Der Gesetzentwurf sieht die EinfĂĽhrung eines Eintragungssymbols vor, mit dem der Anmelder seine eingetragenen Designs kennzeichnen kann.
Reparaturklausel und Ăśbergangsfrist
Die bereits bestehende Reparaturklausel des § 40a des Designgesetzes soll geringfügig angepasst und die Übergangsfrist für die Umsetzung verkürzt werden.
Finanzielle Anpassungen
Die Vorgaben zur Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren für eingetragene Designs werden an die Vorgaben bei Marken angeglichen, um administrative Abläufe zu vereinfachen.
Erwartete Auswirkungen
Nach Einschätzung des Bundesministeriums wird die Modernisierung zu einer schnelleren Bearbeitung von Designanmeldungen führen und den rechtlichen Schutz von Innovationen im Bereich Produktgestaltung stärken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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