Kerngedanken des Entwurfs
Ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts sowie zu Änderungen der Zivilprozessordnung im internationalen Zivilverfahren wurde am 07.10.2026 von der Bundesregierung im Bundestag eingereicht.
Digitale Kommunikations- und Verfahrensformen
Der Entwurf sieht vor, dass digitale Kommunikationswege, Videoverhandlungen und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich zugelassen werden, um Verfahren schneller und ressourcenschonender zu gestalten.
Technologieoffene Formulierung von Schiedsvereinbarungen
Die Formvorgaben für Schiedsvereinbarungen sollen erleichtert und technologieoffen formuliert werden, um sie an internationale Entwicklungen und gängige Gepflogenheiten im geschäftlichen Verkehr anzupassen.
Öffnung für englischsprachige Verfahren
Nach dem Gesetzentwurf sollen deutsche Gerichte, die mit Schiedssachen befasst sind, künftig auch für englischsprachige Verfahren geöffnet werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Schiedsverfahrensrechts zu stärken.
Elektronische Zustellung von EU-Gerichtsdokumenten
Der Entwurf sieht zudem vor, dass gerichtliche Schriftstücke von Gerichten anderer EU‑Mitgliedstaaten künftig elektronisch an Empfänger in Deutschland zugestellt werden können, um den grenzüberschreitenden Zivilrechtshilfeverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen.
Ausblick und weitere Schritte
Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter diskutiert; bei erfolgreicher Verabschiedung könnte er die Rahmenbedingungen für internationale Schiedsverfahren nachhaltig verändern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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