Die Bundesregierung hat am 22.06.2026 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Dokument‑Nummer 21/6585) dem Bundestag vorgelegt. Der Entwurf steht am darauffolgenden Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Ziele des Gesetzentwurfs
Nach Angaben der Bundesregierung soll der Gesetzentwurf die Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen ausbauen und dafür wirksame, angemessene und rechtsklare gesetzliche Grundlagen schaffen. Ziel ist, die Resilienz der Informationstechnik der Bundesverwaltung zu erhöhen und die Erkenntnislage zu verbessern.
Befugnisse fĂĽr Bundespolizei und BKA
Der Entwurf sieht klare Befugnisse für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei vor, um Cyberangriffe zu verhindern. Dazu gehören das Untersagen des Betriebs von IT‑Systemen, die Umleitung, Einschränkung oder Unterbindung von Datenverkehr sowie das Auslesen, Löschen und Verändern von als gefährlich eingestuften Daten.
Erweiterte Befugnisse fĂĽr das BSI
Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen erweiterte Anordnungsbefugnisse für zentrale Diensteanbieter eingeräumt werden. Zudem soll das BSI befugt werden, schädlichen Datenverkehr umzuleiten und Incident‑Response‑Teams zur Wiederherstellung von Systemen einzusetzen.
Maßnahmen gegen maliziöse Domains
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass digitale Dienstanbieter verpflichtet werden, Informationen über konkrete Gefahren an das BSI weiterzugeben. Endnutzern soll ein optionaler Schutz vor maliziösen Domains bereitgestellt werden, um die Ausbreitung schädlicher Infrastruktur zu begrenzen.
Rechtliche Grundlagen und Datenbereitstellung
Eine neue Rechtsgrundlage soll den Betrieb von Angriffserkennungssystemen und die Erhebung technischer Informationen durch Auskunftsersuchen ermöglichen, um die aktuelle Bedrohungslage besser einschätzen zu können.
Ausblick und weitere Schritte
Der Gesetzentwurf wird im kommenden Plenum diskutiert. Nach der Debatte ist mit einer Abstimmung im Bundestag zu rechnen, bevor mögliche Änderungen in Kraft treten können.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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