Die Bundesregierung hat am 13. Februar 2026 einen Gesetzentwurf (21/4081) eingebracht, der darauf abzielt, missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen zu verhindern. Ziel ist es, die unrechtmäßige Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit und von Aufenthaltsrechten für ausländische Mütter zu unterbinden.

Problematische Praxis

Nach Angaben der Regierung erfolgt der Missbrauch häufig, wenn Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein im Ausland geborenes Kind anerkennen, um dem Kind die deutsche Staatsbürgerschaft zu verschaffen und anschließend die Mutter über Familiennachzug nach Deutschland zu holen.

Unzureichende bisherige Regelungen

Obwohl bereits gesetzliche Bestimmungen existieren, reichen diese laut Regierung nicht aus, um den Missbrauch wirksam zu bekämpfen. Der neue Entwurf soll den präventiven Ansatz erweitern und zusätzliche Kontrollinstrumente einführen.

Erweiterte Zustimmungsanforderungen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Zustimmung der Ausländerbehörde zwingend erforderlich ist, wenn zwischen den Beteiligten ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ besteht – beispielsweise wenn der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Mutter nur eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung hat. Ohne diese Zustimmung muss das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters im Geburtseintrag zurückweisen.

Strafrechtliche Sanktionen

Falsche oder unvollständige Angaben, die darauf abzielen, die Zustimmung der Ausländerbehörde zu erhalten, sowie die missbräuchliche Nutzung einer erlangten Zustimmung, sollen künftig strafbewehrt sein.

Erleichterte Feststellung von Missbrauch

Der Entwurf ermöglicht eine leichtere Feststellung von Missbrauch, indem er auf Erfahrungswerte aus der Praxis von Ausländerbehörden und Standesämtern zurückgreift und entsprechende Vermutungen gesetzlich verankert.

Ausschluss von leiblichen Vätern

Für leibliche Väter und Väter, die eine sozial‑familiäre Beziehung zum Kind haben, gilt das Gesetz ausdrücklich nicht.

Verantwortliche Stellen

Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung vorgelegt und in den Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags veröffentlicht. Verantwortlich für die Mitteilung war Frank Bergmann (V.i.S.d.P.) in Zusammenarbeit mit der Redaktion.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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