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Bundesregierung legt über- und außerplanmäßige Ausgaben im ersten Quartal 2026 vor
AI GENERATED 22.07.2026 11:20 Wirtschaft und Finanzen

Bundesregierung legt über- und außerplanmäßige Ausgaben im ersten Quartal 2026 vor

Germany: Bundesregierung informiert über über- und außerplanmäßige Ausgaben im ersten Quartal 2026In einer Unterrichtung zur Haushaltsführung 2026 hat die Bundesregierung am 22. Juli 2026 die über- und außerplanmäßigen…

Germany: Bundesregierung informiert über über- und außerplanmäßige Ausgaben im ersten Quartal 2026

In einer Unterrichtung zur Haushaltsführung 2026 hat die Bundesregierung am 22. Juli 2026 die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das erste Vierteljahr des Haushaltsjahres 2026 veröffentlicht. Die Unterrichtung trägt die Kennziffer 601/2026 und ist im Dokument 21/7177 einsehbar.

Begriffliche Einordnung

Überplanmäßige Ausgaben bezeichnen Mittel, die über die im Haushaltsplan vorgesehenen Höchstbeträge hinausgehen, während außerplanmäßige Ausgaben solche darstellen, die nicht im ursprünglichen Haushaltsplan enthalten waren, aber im Verlauf des Jahres beschlossen wurden.

Verpflichtungsermächtigungen

Der Bericht führt zusätzlich die im selben Zeitraum erteilten über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen auf, die es Ministerien ermöglichen, verbindliche Finanzverpflichtungen zu übernehmen, ohne sofortige Mittelabflüsse zu verursachen.

Finanzielle Dimension

Die Unterrichtung enthält detaillierte Angaben zu den jeweiligen Beträgen, die sowohl für überplanmäßige als auch für außerplanmäßige Positionen ausgewiesen werden. Die Gesamthöhe dieser Posten wird im Dokument präzise aufgelistet.

Auswirkungen auf die Haushaltsüberwachung

Durch die Veröffentlichung soll die Transparenz der Haushaltsführung erhöht und die parlamentarische Kontrolle über die Finanzlage des Bundes gestärkt werden. Der Bundestag erhält damit aktuelle Daten für die Bewertung der Haushaltsdisziplin.

Weiteres Verfahren

Die Bundesregierung wird die veröffentlichten Zahlen im weiteren Verlauf des Jahres regelmäßig aktualisieren und dem Parlament im Rahmen der üblichen Haushaltsberichterstattung erneut vorlegen.

Zugänglichkeit der Unterlage

Das vollständige Dokument steht auf der Internetseite des Deutschen Bundestages zum Download bereit und kann von allen Interessierten eingesehen werden.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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