Das Bundesinnenministerium hat am 16. Juni 2026 im Namen der Bundesregierung die Umsetzung einer neuen Diversitätsstrategie in der Bundesverwaltung bekannt gegeben. Die Mitteilung erfolgte im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Politischer Rahmen
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung das Ziel verankert, die gesellschaftliche Vielfalt stärker in der öffentlichen Verwaltung abzubilden. Dieses Ziel soll alle Personengruppen einschließen und die Gleichstellung in allen Verwaltungsebenen fördern.
Strategische Grundlagen
Die am 29. Januar 2025 im Bundeskabinett beschlossene Strategie mit dem Titel „Gemeinsam für mehr Vielfalt in der Bundesverwaltung“ bildet die zentrale Grundlage. Sie strebt die Förderung einer wertschätzenden, diskriminierungsfreien Verwaltungskultur sowie die Erhöhung der Vielfalt in der Bundesverwaltung an.
Geplante Maßnahmen
Die Strategie sieht sowohl verpflichtende als auch freiwillige Maßnahmen in den Bereichen vielfaltsbewusste Personalentwicklung und -gewinnung sowie Diskriminierungsprävention und -intervention vor. Ziel ist es, die Teilhabe und Aufstiegschancen von Personen zu verbessern, die aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer oder ostdeutscher Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung häufig Diskriminierung erfahren.
Umsetzung in den Bundesbehörden
Derzeit werden die vorgesehenen Maßnahmen von den Bundesbehörden umgesetzt. Dabei werden Leitlinien entwickelt, Schulungen angeboten und interne Kontrollmechanismen etabliert, um eine nachhaltige Veränderung der Verwaltungskultur zu erreichen.
Hintergrund der Anfrage
Die Antwort ist Teil einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Informationen zur konkreten Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Ziele erhalten wollte. Die Bundesregierung betont, dass die Strategie ein wichtiger Schritt zur Realisierung der im Koalitionsvertrag formulierten Versprechen sei.
Veröffentlichung und Redaktion
Der Bericht wurde vom Deutschen Bundestag veröffentlicht. Verantwortlich für die Mitteilung war Frank Bergmann (V.i.S.d.P.) und die Redaktion bestand aus mehreren Redakteuren, darunter Lisa Brüßler und Claudia Heine.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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