Deutschland: Plattformökonomie‑Übereinkommen – Bundesregierung legt Unterrichtung vor
Die Bundesregierung hat am 19. August 2026 die Unterrichtung über die Annahme einer Urkunde des ILO‑Übereinkommens Nr. 193 vorgelegt, das menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie zum Ziel hat.
Kerninhalt des Übereinkommens
Das Übereinkommen regelt umfassend Rechte von abhängig Beschäftigten und selbstständigen Plattformtätigen, darunter Arbeitsschutz, Vergütung, Einstufung des Erwerbsstatus, Vertragsbedingungen und den Einsatz automatisierter Systeme.
Beteiligung des Ministeriums
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales war maßgeblich an der Ausarbeitung des Übereinkommens im Rahmen der 113. und 114. Internationalen Arbeitskonferenz (2025 / 2026) beteiligt.
Prüfung und mögliche Gesetzgebung
Nach Angaben des Ministeriums wird die Ratifizierbarkeit des Übereinkommens geprüft; im positiven Fall soll ein entsprechender Vertragsgesetzesentwurf erarbeitet werden.
Einbindung der Sozialpartner
Im Vorfeld einer möglichen Ratifizierung sollen die Sozialpartner – Vertretungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern – in die Diskussion einbezogen werden, um praktische Umsetzungsschritte zu erörtern.
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Das Übereinkommen könnte weitreichende Auswirkungen auf die Regulierung digitaler Arbeitsplattformen in Deutschland haben und damit neue Standards für Arbeitsbedingungen setzen.
Digitale Systeme und Zukunftsperspektiven
Beobachter weisen darauf hin, dass die Einbindung automatisierter Systeme im Übereinkommen ein zukunftsweisendes Element darstellt, das sowohl Chancen als auch Herausforderungen für den Arbeitsmarkt birgt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung