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Bundesregierung lehnt Vorschlag der Bundesnotarkammer zur Beschleunigung von Start‑up‑Gründungen ab
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AI GENERATED 20.04.2026 • 21:19 Wirtschaft und Finanzen

Bundesregierung lehnt Vorschlag der Bundesnotarkammer zur Beschleunigung von Start‑up‑Gründungen ab

Die Bundesregierung hat den von der Bundesnotarkammer vorgebrachten Vorschlag zur Beschleunigung von Start‑up‑Gründungen und -Förderungen nicht aufgegriffen. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen einer Antwort (21/5291) auf die Kleine Anfrage (21/5077) der AfD‑Fraktion, die am 20. April 2026 veröffentlicht wurde.

Hintergrund des Vorschlags

Die Bundesnotarkammer hatte im Zuge der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung einen konkreten Entwurf (Vorschlag 98103) eingereicht. Ziel war es, Gründungsprozesse zu vereinfachen, Förderungen schneller zu bewilligen und Verwaltungsaufwand durch einheitliche Datensätze zu reduzieren.

Inhalte des Entwurfs

Der Entwurf sah vor, dass Notare zusätzliche Anzeigepflichten übernehmen, die bislang von Gewerbeanmeldern oder Gründern selbst erfüllt werden mussten. Durch diese Umverteilung sollte eine einheitliche Datenbasis geschaffen und die Bearbeitungszeit für Unternehmensgründungen verkürzt werden.

BegrĂĽndung der Ablehnung

Die Bundesregierung begründete die Ablehnung damit, dass bislang nicht ersichtlich sei, welche konkrete Entlastungswirkung die vorgeschlagene Regelung für Unternehmen haben würde. Ohne eine nachweisbare Wirkung könne die Maßnahme nicht umgesetzt werden.

Veröffentlichung der Begründung

Die vollständige Begründung wurde 2023 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Sie ist im Internet unter der Adresse https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile auf Seite 37 einsehbar.

Ausblick

Die Bundesregierung hat bislang keinen Zeitplan für eine erneute Prüfung des Vorschlags genannt. Beobachter erwarten, dass weitere Initiativen aus dem Notar‑ und Gründungssektor künftig erneut vorgelegt werden könnten, um die Bürokratiebelastung zu reduzieren.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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