Deutschland: Bundesregierung meldet fehlende Kostendaten für Gleichstellungsbeauftragte
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass keine Angaben zu den Kosten der Gleichstellungsbeauftragten in der unmittelbaren Bundesverwaltung und bei der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Die Information stammt aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Kosteninformationen fehlen
Nach Angaben der Bundesregierung ist eine Erhebung der Kosten nicht vorgesehen, weil das Bundesgleichstellungsgesetz diese Daten nicht verlangt.
Rechtlicher Rahmen
Das Bundesgleichstellungsgesetz sieht keine verpflichtende Sammlung von Kostendaten für Gleichstellungsbeauftragte vor. Deshalb liegen keine entsprechenden Zahlen vor.
Personalzahlen
Aus den verfügbaren Tabellen geht hervor, dass Ende 2025 in der unmittelbaren Bundesverwaltung 387 Gleichstellungsbeauftragte tätig waren. Ende 2024 waren es 398, Ende 2020 insgesamt 369.
Evaluation nicht vorgesehen
Eine gesetzlich vorgesehene Evaluation der Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten ist nicht Teil des Bundesgleichstellungsgesetzes.
Zukünftige Erhebungen
Die Bundesregierung beabsichtigt, auch künftig keine vollständigen Zahlen für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes zu erheben.
Hintergrund der Anfrage
Die Auskünfte wurden im Rahmen der Kleinen Anfrage 21/6946 der AfD-Fraktion erteilt und in der Antwort 21/7308 veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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