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Bundesregierung modernisiert Befristungsrecht für die Wissenschaft
AI GENERATED 29.07.2026 17:30 Recht, Staat und Institutionen

Bundesregierung modernisiert Befristungsrecht für die Wissenschaft

Deutschland: Modernisierung des Befristungsrechts für die Wissenschaft Kernänderungen Die Bundesregierung hat die Modernisierung des Befristungsrechts für die Wissenschaft beschlossen. Neu eingeführt werden Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge: Vor der Promotion…

Deutschland: Modernisierung des Befristungsrechts für die Wissenschaft

Kernänderungen

Die Bundesregierung hat die Modernisierung des Befristungsrechts für die Wissenschaft beschlossen. Neu eingeführt werden Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge: Vor der Promotion beträgt die Laufzeit drei Jahre, nach der Promotion zwei Jahre.

Erweiterte Schutzmechanismen

Schutzmechanismen werden auf Beschäftigte ausgeweitet, deren Stelle aus Drittmitteln finanziert wird. Vertragsverlängerungen sind künftig insbesondere während Mutterschutz und Elternzeit möglich.

Erweiterungen für Pflege und Studenten

Für Wissenschaftler, die pflegende Angehörige betreuen, wird die maximale Befristung um jeweils zwei Jahre vor und nach der Promotion verlängert. Die Höchstbefristungsdauer für studentische Hilfskräfte steigt von sechs auf acht Jahre, was mehr Planungssicherheit in der Prüfungsphase schafft.

Harmonisierung der Weiterbildungsverträge

Die Befristungsregeln für Weiterbildungen im Bereich Humanmedizin und Psychotherapie werden vereinheitlicht, um klare Rahmenbedingungen zu schaffen.

Politische Einschätzung

Bundesforschungsminister betont, dass damit ein ausgewogener und transparenter Befristungsrahmen geschaffen wird, der die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu modernen Personalstrukturen umsetzt.

Ziele der Modernisierung

Ziel ist mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz bei Befristungsregelungen für Wissenschaftler in frühen Karrierephasen sowie für Studenten. Gleichzeitig soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert und die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts gesteigert werden.

Auswirkungen auf unbefristete Stellen

Das Gesetz selbst schafft keine unbefristeten Stellen; die Möglichkeit, Wissenschaftler unbefristet zu beschäftigen, bleibt den Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorbehalten.

Weitere Fördermaßnahmen

Ergänzend unterstützt die Bundesregierung den Tenure‑Track, den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ und den Pakt für Forschung und Innovation, um langfristige Planbarkeit und attraktive Beschäftigungsverhältnisse zu fördern.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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