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Bundesregierung nennt 261 rechtsextremistisch genutzte Immobilien – keine Daten zu linksextremistischen Objekten
AI GENERATED 24.08.2026 18:10 Sicherheit, Verteidigung und Ordnung

Bundesregierung nennt 261 rechtsextremistisch genutzte Immobilien – keine Daten zu linksextremistischen Objekten

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion mitgeteilt, dass bundesweit 261 Immobilien als rechtsextremistisch genutzte Objekte eingestuft werden (Stand: 12. Juni 2025). Diese Zahl stammt…

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion mitgeteilt, dass bundesweit 261 Immobilien als rechtsextremistisch genutzte Objekte eingestuft werden (Stand: 12. Juni 2025). Diese Zahl stammt aus einer früheren Antwort auf eine Anfrage der Linken‑Fraktion, die dieselben Daten verwendet.

Hintergrund der Anfrage

Die AfD‑Fraktion stellte am 21. Juli 2026 eine Kleine Anfrage zum Thema „Immobilien der extremistischen Szene“. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf die bereits veröffentlichte Statistik und betont, dass die Daten ausschließlich für den Phänomenbereich Rechtsextremismus und -terrorismus gelten.

Statistische Erfassung

Laut der Bundesregierung liegt die Kenntnis über rechtsextremistisch genutzte Immobilien bei 261 Objekten. Für den Bereich Linksextremismus existiere hingegen kein umfassender statistischer Überblick. Das Bundesamt für Verfassungsschutz prüfe im Einzelfall Eigentums‑ und Besitzverhältnisse, zu denen auch Immobilien gehören könnten, im Rahmen seiner Beobachtungsaufgaben.

Islamistischer Bereich

Für den Phänomenbereich Islamismus führe das Bundesamt für Verfassungsschutz keine abgestimmte Erfassung oder Auflistung von Immobilien durch, die von Angehörigen der islamistischen Szene genutzt werden. Dies wurde in der Antwort der Bundesregierung ausdrücklich vermerkt.

Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei gemäß seiner gesetzlichen Aufgabe befugt, im Rahmen der Beobachtung von extremistischen Szenen auch Eigentums‑ und Besitzverhältnisse zu prüfen. Dabei gehe es nicht um die Erstellung einer allgemeinen Statistik, sondern um die Bewertung einzelner Beobachtungsobjekte.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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