Einleitung
Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 keine Erkenntnisse über die Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch die Bundesländer vorliegen. Diese Information stammt aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag.
Hintergrund zum GEG
Das Gebäudeenergiegesetz regelt energetische Standards für Neubauten und Bestandsgebäude. Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt in der Regel durch Stichproben von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen, die von den Ländern durchgeführt werden.
Berichtspflichten der Länder
Gemäß § 101 Absatz 4 GEG sind die Länder verpflichtet, der Bundesregierung alle drei Jahre über die wesentlichen Erfahrungen mit den genannten Stichprobenkontrollen zu berichten. Der aktuelle Berichtszyklus sieht den nächsten Termin am 1. März 2027 vor.
Fehlende Datenlage
Da bis zum heutigen Datum keine weiteren Berichte der Länder über den Vollzug des GEG eingereicht wurden, kann die Bundesregierung derzeit keine Aussagen zu den Kontrollergebnissen des Jahres 2025 machen.
Reaktion der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion hat die fehlende Datenlage kritisiert und in ihrer Anfrage betont, dass Transparenz ĂĽber die Wirksamkeit des GEG fĂĽr die Energiepolitik von zentraler Bedeutung sei.
Ausblick
Weitere Informationen werden voraussichtlich mit dem Bericht vom 1. März 2027 veröffentlicht. Bis dahin bleibt die Bewertung der Kontrollen im Jahr 2025 offen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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