Am Donnerstag, den 9. Juli 2026, wird im Parlament ein Gesetzentwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes in erster Lesung beraten. Der Entwurf soll den gesamten Komplex des Ausländervereinsregisters einheitlich regeln und nach einer 30‑minütigen Aussprache an die Ausschüsse weitergeleitet werden.
Hintergrund der bestehenden Verordnung
Die aktuelle Durchführungsverordnung zum Vereinsgesetz regelt Mitteilungs‑ und Auskunftspflichten von Ausländervereinen, enthält jedoch keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die vom Bundesverwaltungsamt als registerführende Stelle erhalten werden.
Ziele des Gesetzentwurfs
Der neue Entwurf schafft Befugnisse zur Datenverarbeitung unter Beachtung datenschutzrechtlicher Erfordernisse. Ziel ist es, die Vollständigkeit und Aktualität des Registers zu verbessern, um die Prüfung möglicher Vereinsverbote zu erleichtern und der präventiven Gefahrenabwehr zu dienen.
Parlamentarischer Ablauf
Nach der ersten Lesung soll der Innenausschuss die weiteren Beratungen federführend übernehmen. Der Entwurf sieht die Einführung eines neuen Abschnitts 5 im Vereinsgesetz vor, der den Pflichtenkatalog für das Ausländervereinsregister enthält.
Durch die gesetzliche Verankerung des Pflichtenkatalogs soll ein klarer datenschutzrechtlicher Rahmen fĂĽr die Datenverarbeitung geschaffen werden, was bislang in der Verordnung fehlte.
Die Bundesregierung betont, dass die Änderungen dazu beitragen, den Überblick über in Deutschland tätige Ausländervereine zu verbessern und damit die Arbeit der Vereinsbehörden zu unterstützen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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