Die Bundesregierung will die verpflichtende Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für Kraftstoffe bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 59 % erhöhen. Der Gesetzentwurf zum Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote (21/4083) soll am 25. Februar im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten werden.
Erhöhung der THG-Quote
Nach Berechnung nach der EU‑Richtlinie 2023/2413 (RED III) entspricht die geplante Quote einem Anteil von rund 62 % erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch. Damit soll die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor weiter vorangetrieben werden.
Neuregelungen für erneuerbare Kraftstoffe
Der Entwurf sieht die Einführung einer allgemeinen Quote für nicht‑biogene erneuerbare Kraftstoffe vor, etwa für grünen Wasserstoff, der mit Wind‑ und Solarstrom erzeugt wird. Gleichzeitig soll die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus Reststoffen wie Stroh, Gülle oder Algen gewonnen werden, angehoben werden.
Die bisherige Doppelanrechnung von Biokraftstoffen wird abgeschafft, und die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmölproduktion endet. Die Anrechnung erneuerbarer Kraftstoffe auf die THG-Quote ist künftig nur zulässig, wenn Vor‑Ort‑Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind, um Betrug mit Klimazertifikaten zu verhindern.
Umsetzung im europäischen Kontext
Mit der Novelle setzt die Bundesregierung die Vorgaben der RED III um, die Teil des EU‑Fit‑for‑55‑Pakets der Europäischen Kommission sind. Die THG-Quote bleibt das zentrale gesetzliche Instrument, das Kraftstoffanbieter verpflichtet, ihre CO₂‑Emissionen durch nachhaltige Biokraftstoffe, grünen Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge zu senken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
