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Bundesregierung plant Anpassung des Radon-Dosiskoeffizienten
AI GENERATED 11.08.2026 16:50 Umwelt, Energie und Ressourcen

Bundesregierung plant Anpassung des Radon-Dosiskoeffizienten

Ein Gesetzentwurf des Bundeskabinetts, beschlossen am 15. Juli 2026, sieht vor, den Dosiskoeffizienten für das radioaktive Gas Radon anzupassen. Der Entwurf ist Teil eines Gesetzes zur Bürokratie‑Reduktion, Digitalisierung…

Ein Gesetzentwurf des Bundeskabinetts, beschlossen am 15. Juli 2026, sieht vor, den Dosiskoeffizienten für das radioaktive Gas Radon anzupassen. Der Entwurf ist Teil eines Gesetzes zur Bürokratie‑Reduktion, Digitalisierung und Modernisierung des Strahlenschutzrechts.

Gesetzesvorlage und Zielsetzung

Das geplante Gesetz soll die Rahmenbedingungen für den Strahlenschutz aktualisieren und gleichzeitig Verwaltungsaufwand verringern. Neben der Anpassung des Radon‑Dosiskoeffizienten werden weitere Maßnahmen zur Digitalisierung von Genehmigungsverfahren und zur Vereinfachung von Berichtspflichten vorgesehen.

Technischer Hintergrund des Dosiskoeffizienten

Der Dosiskoeffizient ist eine altersabhängige, radionuklidspezifische Größe, die zur Berechnung der inneren Exposition infolge Inhalation oder Ingestion von Radionukliden dient. Er ermöglicht die Schätzung der effektiven Dosis und der Äquivalentdosis für Strahlenschutzzwecke.

Aktueller Stand und geplanter Wert

Derzeit wird ein Radon‑Dosiskoeffizient von 1,4 mSv/(mJ h/m³) angewandt. Die Bundesregierung beabsichtigt, diesen Wert auf 3 mSv/(mJ h/m³) anzuheben, um den aktuellen Stand der Technik zu berücksichtigen.

EU‑ und ICRP‑Empfehlungen

Die Anpassung orientiert sich an der EU‑Empfehlung 2024/440 der Europäischen Kommission vom 2. Februar 2024 sowie an den Vorgaben der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP 137, 2017), die den neuen Wert empfehlen.

Schutzmaßnahmen und Grenzwerte

Für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze in Innenräumen gilt ein Referenzwert von 300 Bq/m³. Radon wird als eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs eingestuft, weshalb die Anpassung des Koeffizienten als Beitrag zum Gesundheitsschutz gesehen wird.

Parlamentarische Anfrage der AfD

Die AfD‑Fraktion stellte im Rahmen einer Kleinen Anfrage nach bestehenden Schutzmaßnahmen gegen erhöhte Radonwerte und nach möglichen Verbesserungen. Die Regierungsantwort liefert die geplanten Änderungen und verweist auf die genannten EU‑ und ICRP‑Richtlinien.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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