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Bundesregierung plant Anpassungen im Brennstoffemissionshandel – Nachbesserungsbedarf festgestellt
AI GENERATED 07.10.2026 14:06 Umwelt, Energie und Ressourcen

Bundesregierung plant Anpassungen im Brennstoffemissionshandel – Nachbesserungsbedarf festgestellt

Kernpunkte der geplanten GesetzesänderungWährend einer öffentlichen Anhörung am 7. Oktober 2026 hat der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Nachbesserungsbedarf bei der von der Bundesregierung geplanten Änderung…

Kernpunkte der geplanten Gesetzesänderung

Während einer öffentlichen Anhörung am 7. Oktober 2026 hat der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Nachbesserungsbedarf bei der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) festgestellt. Ziel der Anpassung ist die Stabilisierung des nationalen CO₂‑Preises für das Jahr 2027.

Preisgestaltung und Zeitplan

Der feste CO₂‑Preis, der bislang bis Ende 2026 galt, soll um ein weiteres Jahr verlängert werden. Für 2027 bleibt der Preis pro Tonne in einem Korridor von 55 bis 65 Euro, bevor die freie Marktpreisbildung im Zuge des EU‑weit einheitlichen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU‑ETS 2) ab 2028 einsetzt.

Anpassungen im Auktionsdesign

Der Gesetzentwurf sieht vor, die maximale Gebotsmenge pro Teilnehmer von 50 % auf 20 % je Versteigerungstermin zu senken und die Preisgestaltung für Überschuss‑ sowie Nachkaufmengen zu ändern.

Stimmen aus der Energiewirtschaft

Maximilian Rinck (Bundesverband der Energie‑ und Wasserwirtschaft) forderte, den erwarteten Zusatzbedarf von 40 Millionen Zertifikaten für 2026 nicht von der Versteigerungsmenge 2027 abzuziehen, den Überschusspreisbetrag für 2027 auf dem Niveau von 2026 zu halten und Zertifikate aus 2027 für die Abgabepflicht 2026 zu sperren.

Industrieperspektiven

Justin Müller (EWE AG) kritisierte, dass die Reduzierung der maximalen Gebotsmenge das Problem der Zertifikatenknappheit nicht löse und die geplante Preiserhöhung für Überschuss‑ und Nachkaufmengen die Beschaffung für große Inverkehrbringer erschwere. Matthias Belitz (Verband der Chemischen Industrie) unterstützte den Preis­korridor, verlangte jedoch stärkeren Schutz vor Produktionsverlagerungen ins Ausland und die Ausklammerung von Sonderabfallverbrennung aus der CO₂‑Bepreisung.

Bedenken aus dem Umwelt‑ und Heizungssektor

Björn Schreinermacher (Bundesverband Wärmepumpe) warnte vor Fehlanreizen durch eine zu starke Dämpfung des CO₂‑Preises und schlug eine Obergrenze von bis zu 75 Euro für 2027 vor. Er forderte zudem, die CO₂‑Einnahmen verlässlich für die Heizungsförderung im Klima‑ und Transformationsfonds (KTF) zu sichern.

Finanzielle Implikationen

Florian Zerzawy (Forum Ökologisch‑Soziale Marktwirtschaft) wies darauf hin, dass die Preisdeckelung im KTF im Jahr 2027 zu einer Finanzierungslücke von etwa vier Milliarden Euro führen könne, was die Förderung von Gebäudesanierung, Wärmepumpen und E‑Mobilität gefährde.

Wissenschaftliche Einschätzungen

Finanzwissenschaftler Fritz Söllner bezeichnete den Emissionshandel als prinzipiell sinnvoll, aber ohne globale Koordination wirkungslos und kritisierte die bisherige deutsche Klimapolitik als „reine Geldverschwendung“. Der Einzelsachverständige Bernd Fleischmann äußerte stark kritische Ansichten zu Windkraftanlagen und bezweifelte die Wirksamkeit der Klimapolitik insgesamt.

Weiteres Verfahren

Die Bundesregierung wird die im Ausschuss vorgebrachten Anmerkungen prüfen und in den weiteren Gesetzgebungsprozess einfließen lassen, bevor das überarbeitete BEHG‑Änderungspaket dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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