Die Bundesregierung hat angekündigt, die nationalen Artenhilfsprogramme weiter auszubauen, um die globalen Biodiversitätsziele zu unterstützen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden konkrete Maßnahmen vorgestellt.
Hintergrund der Anfrage
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte in ihrer Anfrage nach dem Stand der Umsetzung des Weltnaturschutzabkommens von Montreal sowie der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030. Die Bundesregierung erklärte, dass die kurzen Laufzeiten des Kabinettsbeschlusses zur NBS 2030 im Dezember 2024 die Verabschiedung vieler Maßnahmen des ersten Aktionsplans erschwerten.
Status des Aktionsplans
Derzeit wird der zweite Aktionsplan zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 erarbeitet. Parallel dazu wird der sogenannte „Nachsteuerungsbedarf“ ermittelt, um noch offene Handlungsfelder zu identifizieren.
Umsetzungshürden
Aufgrund der begrenzten Legislaturperiode konnten zahlreiche Vorhaben des ersten Aktionsplans nicht mehr beschlossen werden. Die Bundesregierung betont jedoch, dass die thematische Breite der NBS 2030 zahlreiche Querverbindungen zu bereits bestehenden Strategien und Programmen aufweise, die zur Zielerreichung beitragen.
Verknüpfungen zu bestehenden Programmen
Die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz soll Synergien zum Biodiversitätsschutz schaffen. Zusätzlich sollen der Nationale Wiederherstellungsplan und der Aktionsplan Meer wichtige Weichen für naturschutzpolitische Maßnahmen stellen.
Prognosen und Berichte
Die Bundesregierung verweist auf vorläufige Erkenntnisse des Globalen Berichts der Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD). Dieser Bericht liefert eine erste Zwischenbilanz und gibt Aufschluss darüber, welche Ziele des Weltnaturschutzabkommens bis 2030 voraussichtlich erreicht werden können.
Verfügbarkeit von Dokumenten
Die Nationalberichte der Vertragsstaaten sind öffentlich zugänglich und können über die jeweiligen Regierungsportale eingesehen werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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