Finanzielle Ausgangslage
Am 12. Juni 2026 begann die erste Lesung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisieren soll. Der Entwurf sieht vor, bereits im kommenden Jahr Einsparungen und zusätzliche Einnahmen zu erzielen, bevor er zur weiterführenden Beratung an die Ausschüsse überwiesen wird.
Kernmaßnahmen des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf reagiert auf eine prognostizierte Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro im Jahr 2027, die bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen könnte. Ziel ist es, die Ausgabenentwicklung mit den Einnahmen in Einklang zu bringen und dadurch im Jahr 2027 eine Entlastung von 16,3 Milliarden Euro sowie bis zu 38,1 Milliarden Euro im Jahr 2030 zu erreichen.
Entlastungsmechanismen für die GKV
Zur Reduktion der Ausgabendynamik sollen unter anderem kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege in allen Leistungsbereichen werden auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder die Grundlohnrate begrenzt, wobei für die Jahre 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gilt.
Anpassungen im Apothekenbereich
Im Pharmabereich wird der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent um eine dynamische Komponente erweitert. Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2,07 Euro angehoben und betrifft vor allem hochpreisige Patentarzneimittel; Festbetragsarzneimittel, Generika, Biosimilars und versorgungskritische Medikamente bleiben ausgenommen.
Beitragssatzänderungen für Familien
Für mitversicherte Ehepartner, Lebenspartner mit Kindern bis zum siebten Lebensjahr, behinderte Kinder, pflegende Angehörige sowie Personen im Rentenalter wird künftig ein Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen erhoben. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt unverändert, während die Beitragsbemessungs‑ und Versicherungspflichtgrenze um jeweils 300 Euro monatlich angehoben werden.
Neue Leistungen und Ausschlüsse
Der Entwurf führt eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld in drei Stufen (25 %, 50 %, 75 %) ein, lässt jedoch die Erstattung von Cannabisblüten, homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln sowie das anlasslose Ganzkörper‑Hautkrebs‑Screening weg. Ab 2028 soll zudem eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden.
Bundesfinanzierung und zukünftige Einnahmen
Der Bund plant, die Rückzahlung von Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro zu verschieben und die Beitragspauschale für Bezieher von Grundsicherung schrittweise zu erhöhen – von 250 Millionen Euro im Jahr 2027 bis zu zwei Milliarden Euro im Jahr 2031. Gleichzeitig wird der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert.
Weiteres Verfahren
Nach der einstündigen ersten Lesung wird der Gesetzentwurf dem Gesundheitsausschuss vorgelegt, der die weitere Ausarbeitung übernimmt. Die anschließende Beratung in den Fachausschüssen wird darüber entscheiden, welche Maßnahmen letztlich in Kraft treten. Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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