Ein neues Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes soll den Ausbau der Hochspannungsnetze in Deutschland beschleunigen und kostengünstiger gestalten. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen, um Engpässe im Übertragungsnetz schneller zu beheben und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Gesetzesentwurf und Zielsetzung
Der Gesetzentwurf sieht vor, den gesetzlichen Vorrang von Erdkabeln für neue Gleichstromleitungen aufzuheben. Damit soll künftig bei Neubau von Stromtrassen primär auf Freileitungen zurückgegriffen werden, da diese deutlich günstiger sind und schneller realisiert werden können.
Kostenaspekte
Freileitungen verursachen geringere Baukosten als unterirdisch verlegte Kabel. Die Einsparungen sollen sich langfristig in niedrigeren Netzentgelten für alle Verbraucher niederschlagen. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit, Erdkabel zu verlegen, erhalten, wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
Planung und Prioritäten
Im überarbeiteten Bundesbedarfsplan werden 13 bereits geplante Netzausbauvorhaben geändert und 45 neue Vorhaben aufgenommen. Dazu gehören unter anderem Verbesserungen der Anbindung an Nachbarstaaten sowie an Offshore-Anlagen.
Engpässe und erneuerbare Energien
Der Ausbau ist notwendig, um Engpässe zu beheben, die durch die zunehmende Einspeisung von Windenergie im Norden, Osten und auf See entstehen. Da die größten Stromverbraucher – vor allem industrielle Betriebe – im Süden und Westen liegen, müssen große Mengen Strom über weite Strecken transportiert werden.
Auswirkungen auf Energiepreise
Durch den schnelleren Netzausbau sollen Redispatch-Maßnahmen, die bei unzureichender Übertragungskapazität nötig sind, reduziert werden. Das soll die Gesamtkosten der Energieversorgung senken und damit die Belastung für private Haushalte und die Wirtschaft verringern.
Entlastungsziele
Ein zentrales Ziel der Bundesregierung ist die Entlastung privater Haushalte und der Wirtschaft bei steigenden Energiepreisen. Der Gesetzesbeschluss ist Teil einer umfassenden Strategie, die bereits frühzeitig mehrere Maßnahmen zur Preisstabilisierung umfasst.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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