Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur zivilen Verteidigung mit einem schriftlichen Antwortschreiben reagiert. Darin wird dargelegt, dass die bisherigen öffentlichen Schutzräume nicht mehr funktions- oder einsatzbereit seien und ein neues Schutzraumkonzept entwickelt werde.
Bestandsentwicklung der Schutzräume
Im Jahr 2008 gab es laut Angaben des Bundesinnenministeriums noch 1.967 öffentlich zugängliche Schutzräume. Im aktuellen Bestand sind davon lediglich 579 erhalten, jedoch ohne funktionierende Ausstattung.
Historischer Hintergrund
Die Reduzierung beruie auf die im Zuge der Friedensdividende 2007 getroffene Entscheidung, das Schutzbaukonzept im Einvernehmen mit den Ländern aufzugeben, die funktionale Erhaltung einzustellen und die Einrichtungen sukzessive aus der Zivilschutzbindung zu entlassen.
Definition des Begriffs „Schutzraum“
Unter dem Fachbegriff „Schutzraum“ verstehe man speziell errichtete oder nachgerüstete Gebäude, die Menschen vor Gefahren militärischer Angriffe schützen. Charakteristisch seien eine verstärkte Bauhülle, Eingangsschleusen, Filterräume, Notausstiege sowie Lüftungs-, Sanitär- und Versorgungseinrichtungen.
Entwicklung eines neuen Schutzraumkonzepts
Das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) haben ein Schutzraumkonzept erarbeitet, das derzeit mit den Ländern abgestimmt wird. Das Konzept setze auf einen dezentralen Ansatz mit vielen kleineren Zufluchtsorten, weil zentrale Bunker für mehrere hundert oder tausend Personen aufgrund kurzer Vorwarnzeiten heute weder sinnvoll noch ausreichend seien.
Dezentrale Zufluchtsorte
Als geeignete Orte werden vor allem private Wohngebäude, Arbeitsstätten und öffentlich zugängliche Gebäude genannt. Zusätzlich sollen bestehende Infrastrukturen wie U‑Bahn‑Stationen, Tiefgaragen im urbanen Raum und Kellerräume genutzt werden, da sie bereits unter bestimmten Voraussetzungen signifikanten Schutz vor Druckwellen und Splitterflug bieten.
Erfassung und Sichtbarmachung
Die Bundesrepublik plant, diese potenziellen Schutzräume flächendeckend zu identifizieren und in der NINA‑Warn‑App für die Bevölkerung sichtbar zu machen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen wird vom Bund übernommen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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