Die Bundesregierung hat am 12.02.2026 einen Gesetzentwurf (Nummer 21/4099) für ein Infrastruktur‑Zukunftsgesetz vorgestellt, das die Effizienz von Planungs‑ und Genehmigungsverfahren im Verkehrs‑ und Energiesektor erhöhen soll. Ziel sei es, künftig mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben planungsreif und genehmigungsfähig zu machen.
Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums soll das Gesetz die Verfahrenserleichterungen für die Bundesverkehrsverwaltung vorantreiben und damit mittel‑ und langfristig erhebliche volkswirtschaftliche Nutzen erzeugen. Die Reform stelle wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse, um deren Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und zur Landes‑ und Bündnisverteidigung zu betonen.
Geplante Verfahrenserleichterungen
Der Entwurf sieht vor, ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren zu schaffen, um die Rechtsanwendung zu vereinfachen. Gleichzeitig sollen Verfahrensdopplungen durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung reduziert, Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie Kreuzungsmaßnahmen gestrafft werden.
Umwelt‑ und Naturschutzaspekte
Für Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse wird die Gleichrangigkeit von Ersatzgeldzahlungen für naturschutzrechtlichen Ausgleich verankert. Zudem sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen für weitere Schienenprojekte vereinfacht und die Praxisanwendung von Natur‑ und Umweltschutzvorgaben erleichtert werden.
Finanzierung und Rechtsrahmen
Alle im Entwurf genannten Projekte werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert. Das einheitliche Verfahrensrecht soll zudem die Anwendung von Rechtsnormen bei Planfeststellungsverfahren vereinheitlichen.
Erwartete volkswirtschaftliche Effekte
Die Bundesregierung rechnet damit, dass die vereinfachten Verfahren mittel‑ und langfristig zu nachhaltigen volkswirtschaftlichen Effekten führen, indem mehr Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden können.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsprozess
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag und im Bundesrat beraten. Nach erfolgreicher Verabschiedung soll das Gesetz in Kraft treten, um die geplanten Effizienzgewinne zu realisieren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
