Die Bundesregierung hat am 22. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes vorgelegt, der die statistische Erfassung der THC‑Konzentration im Blutserum bei Unfällen ermöglichen soll. Der Entwurf steht im vereinfachten Verfahren auf der Tagesordnung des Bundestages und soll dem Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung zugeleitet werden.
Hintergrund des Vorhabens
Mit dem im April 2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetz wurde der Besitz und Eigenanbau begrenzter Cannabismengen straffrei ermöglicht. Auf Basis einer wissenschaftlichen Expertenkommission wurde bereits im August 2024 ein gesetzlicher THC‑Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Rahmen des § 24a StVG eingeführt. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Verbot, am Steuer Cannabis zu konsumieren.
Geplante Regelungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig die THC‑Konzentration im Blutserum analog zur Alkoholeinwirkung in den statistischen Merkmalen des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes erfasst wird. Hierzu soll § 2 Absatz 1 Nummer 2 entsprechend angepasst werden, sodass die Datenbasis für die Evaluierung der Verkehrssicherheit erweitert wird.
Verfahren im Bundestag
Im vereinfachten Verfahren wird der Entwurf nach seiner Vorstellung am Donnerstag an den Verkehrsausschuss ĂĽberwiesen. Dort soll er in einer ersten Lesung diskutiert und anschlieĂźend im Plenum weiterbearbeitet werden.
Datenbasis und Evaluierung
Die Polizeien erfassen im Rahmen der Unfallaufnahme derzeit verschiedene Merkmale und übermitteln diese an die statistischen Ämter der Länder. Da die THC‑Messung bislang nicht Bestandteil der Erfassung ist, soll die geplante Ergänzung eine zentrale Datengrundlage für die Bewertung der Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr schaffen.
Ausblick
Die Bundesregierung betont, dass die Ergänzung des Gesetzes die Grundlage für eine systematische Evaluierung der Verkehrssicherheit bildet, insbesondere im Hinblick auf Fahranfänger, junge Fahrer und Mischkonsum von Alkohol und Cannabis. Die gesammelten Daten sollen künftig dazu dienen, die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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