Kernthema des Gesetzentwurfs
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novelle des Bafög vorgelegt, der die Bedarfssätze für Studenten in zwei Stufen anheben und das Antragsverfahren digitalisieren soll.
Erhöhung der Bedarfssätze
Nach dem Entwurf soll der Bedarfssatz zum Wintersemester 2027/2028 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro steigen. Für Schüler sind entsprechende Anpassungen vorgesehen.
Wohnkostenpauschale
Studenten, die nicht im Elternhaus wohnen, erhalten zum Sommersemester 2027 einen erhöhten Wohnkostenzuschlag von rund 16 % – von 380 Euro auf 440 Euro. Für Studenten im Elternhaus ist die Pauschale zunächst auf 41 Euro reduziert und soll in einem zweiten Schritt vollständig abgeschafft werden.
Weitere finanzielle Anpassungen
Ab dem Wintersemester 2028/2029 werden die Freibeträge jährlich angepasst. Kranken‑ und Pflegeversicherungszuschläge sollen ebenfalls erhöht werden, um gestiegene Versicherungskosten zu berücksichtigen.
Digitalisierung des Antragsprozesses
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anträge künftig ausschließlich über das digitale Portal „Bafög Digital“ eingereicht werden. Ausnahmen sollen nur in besonderen Fällen zulässig sein, und aufwändige Einzelfallregelungen sollen entfallen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüßt Teile der Änderungen, kritisiert jedoch die verspätete Anhebung der Wohnkostenpauschale, die Reduzierung für im Elternhaus wohnende Studenten und die spätere zweite Bedarfssatzanpassung zum Sommersemester 2029. Zudem bemängelt er, dass die geplanten Freibetragsanpassungen nicht ausreichen, um die inflationsbedingten Kostensteigerungen zu decken.
Gegenäußerung der Bundesregierung
In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die meisten Forderungen des Bundesrates zurück und betont die Notwendigkeit einer vereinfachten und verschlankten gesetzlichen Regelung.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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