Die Bundesregierung will im Jahr 2027 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Mittelstandes und Start‑ups mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital in Höhe von 11,86 Milliarden Euro unterstützen. Der Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP‑Sondervermögens (Dokument‑Nr. 21/8233) wurde am 29.09.2026 im Bundestag vorgestellt.
Erhöhung des Fördervolumens
Im Vergleich zum Vorjahr steigt das Fördervolumen der ERP‑Kreditprogramme um 600 Millionen Euro. Damit stehen dem Wirtschaftsplankonzept für 2027 fast zwölf Milliarden Euro zur Verfügung.
Schwerpunkt Innovation und Digitalisierung
Ein zentraler Fokus liegt auf der Stärkung von Innovations‑ und Digitalisierungsfinanzierung. Mittelständische Unternehmen, die zukunftsorientierte Technologien wie künstliche Intelligenz einsetzen, sollen bevorzugt gefördert werden.
Beteiligungs‑ und Risikokapital
Zusätzlich werden Mittel für Beteiligungs‑, Wagniskapital‑ und Mezzanin‑Finanzierungen bereitgestellt. Zu den vorgesehenen Instrumenten zählen der High‑Tech‑Gründerfonds sowie Programme in Kooperation mit dem Europäischen Investitionsfonds.
Gesetzlicher Rahmen
Der Gesetzentwurf definiert die rechtlichen Grundlagen für die Bereitstellung der Mittel und legt die Kriterien für die Vergabe fest. Verantwortlicher im Parlament ist Frank Bergmann (V.i.S.d.P.).
Erwartete Wirkung für Unternehmen
Durch die günstigen Konditionen sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie junge Technologie‑Start‑ups ihre Investitionen in Forschung, Entwicklung und digitale Transformation ausbauen können.
Umsetzung und Zeitplan
Die Mittel sollen im Laufe des Jahres 2027 schrittweise bereitgestellt werden. Die Bundesregierung plant, die Programme zeitnah nach Verabschiedung des Gesetzes zu aktivieren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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