Gesetzentwurf und Kernpunkte
Die Bundesregierung hat am 9. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren vorgestellt. Ziel ist es, die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter zu beginnen und staatliche Unterstützung von zehn Euro pro Monat und Kind zu gewähren.
Zielgruppe und gestufter Beginn
Der Start ist für den Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen, also für Kinder, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. Ab dem Jahr 2027 soll jährlich der aktuelle Sechsjährige‑Geburtsjahrgang in das Programm aufgenommen werden, sodass die Regelung schrittweise auf alle nachfolgenden Jahrgänge ausgedehnt wird.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Für das Jahr 2027 sind für die staatliche Förderung Kosten von 198 Millionen Euro veranschlagt; bis zum Jahr 2030 sollen diese auf 411 Millionen Euro ansteigen. Die Mittel werden aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt.
Vertragsmodell und private Beiträge
Eltern können bei einem Anbieter einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot‑Vertrag abschließen. Der Staat zahlt dann monatlich zehn Euro in den Vertrag ein, während private Einzahlungen bis zu 6 840 Euro pro Jahr möglich sind. Die Auswahl der Produkte soll den Regeln des Standarddepot‑Vertrags für die private Altersvorsorge folgen und kann elektronisch erfolgen, ohne dass eine persönliche Beratung vorgeschrieben ist.
Kollektive Anlage bei Nichtabschluss
Schließen Eltern keinen Vertrag ab, wird das Geld in ein kollektives Sondervermögen „Frühstartrente“ investiert, das zum 1. Januar 2028 eingerichtet wird. Das Sondervermögen ist rechtlich vom übrigen Bundesvermögen getrennt und darf nicht durch Kredite finanziert werden. Ein späterer Transfer in einen individuellen Vertrag ist vorgesehen.
Steuerliche Behandlung und Auszahlungsbedingungen
Erträge aus dem Sondervermögen bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals ist grundsätzlich erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres zulässig.
Beabsichtigte Wirkungen
Die Regierung betont, dass die Frühstartrente langfristig das Finanzwissen von Kindern stärken, die Aktienkultur fördern und soziale Ungleichheiten reduzieren soll, indem allen Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern ein Zugang zu kapitalgedeckter Vorsorge ermöglicht wird.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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