Ein Gesetzentwurf zur Frühstartrente wurde am 5. Oktober 2026 im Finanzausschuss des Bundestages öffentlich beraten. Der Entwurf sieht eine staatliche Förderung von zehn Euro pro Monat und Kind vor, die bei fehlender privater Vertragsbindung in ein Sondervermögen fließt. Zusätzlich können Eltern bis zu 6.840 Euro pro Jahr in ein Standarddepot einzahlen.
Details des Fördermodells
Die geplante Frühstartrente soll bereits im Kindesalter den Grundstein für die private Altersvorsorge legen. Die monatliche staatliche Zuwendung von zehn Euro wird für jedes Kind von Geburt an gewährt. Eltern haben die Möglichkeit, das angesparte Kapital durch private Einzahlungen weiter zu erhöhen, wobei ein Jahreslimit von 6.840 Euro festgelegt ist. Ohne privaten Vertrag erfolgt die kollektive Anlage der staatlichen Mittel in einem Sondervermögen.
Stellungnahmen der Kreditwirtschaft
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßte das Vorhaben und betonte, dass das Angebot einfach, transparent und bürokratiearm sei. Der Fondsverband BVI hob die enge Verzahnung mit der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge hervor, kritisierte jedoch das Verbot von Abschluss‑ und Vertriebskosten. Der Verband argumentierte, dass ein solches Verbot die Beratungsqualität gefährden könne und forderte, den Kreis der begünstigten Minderjährigen von null bis 18 Jahre auszuweiten.
Versicherungswirtschaft und Wettbewerbsbedingungen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sprach sich ebenfalls für eine Ausweitung der Förderung auf alle Jahrgänge aus und begrüßte gleiche Wettbewerbsbedingungen für den Vertrieb von Standarddepots. Die Branche betonte, dass einheitliche Rahmenbedingungen den Marktzugang erleichtern würden.
Kritik der Verbraucherzentrale
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hielt die mögliche Zusatzzahlung von 6.840 Euro pro Jahr für zu hoch und warnte vor einer Verstärkung bestehender Vermögensungleichheiten. Der Verband sah das bildungspolitische Ziel gefährdet, wenn die Depots vornehmlich Einzahlungen von Eltern und Großeltern widerspiegeln und nicht die tatsächliche Entwicklung am Kapitalmarkt.
Wissenschaftliche Einschätzungen
Juniorprofessor Dr. Anja Bonfig kritisierte, dass Produktinformationen allein keine ausreichende Finanzbildung darstellen und forderte ein umfassenderes Kompetenzziel. Prof. Dr. Harald Hantke ergänzte, dass das Bildungspotenzial stärker problemorientiert und sozialwissenschaftlich erschlossen werden müsse. Prof. Dr. Ulrike Malmendier bezeichnete den Gesetzentwurf als innovativen Schritt zur Finanzbildung, wies jedoch auf möglichen bürokratischen Aufwand hin.
Parlamentarische Anträge
Im Rahmen der Anhörung stellte die Fraktion Die Linke einen Antrag für eine unabhängige, mehrperspektivische Finanzbildungsstrategie, die frei von Interessen der Finanzwirtschaft sein soll. Die AfD‑Fraktion brachte einen Gegenvorschlag ein, der ein „Junior‑Depot“ mit monatlichen Prämien von 100 Euro vorsieht, kritisierte jedoch die geringe Höhe der staatlichen Förderung im Regierungsentwurf.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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