Die Bundesregierung beabsichtigt, im Herbst ein Gesetz zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Tourismussektor in den Bundestag einzubringen, das zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
Einbindung in die Nationale Tourismusstrategie
Der Gesetzentwurf ist Bestandteil der Nationalen Tourismusstrategie (NTS), die Anfang des Jahres von der Bundesregierung vorgestellt wurde. Die Strategie bündelt Maßnahmen verschiedener Ressorts mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Tourismusstandorts zu stärken.
Geplante Änderungen der Arbeitszeit
Im Fokus des Gesetzentwurfs steht die Abschaffung des starren Acht‑Stunden‑Tags zugunsten einer variablen Wochenarbeitszeit, die es Unternehmen ermöglichen soll, saisonale Schwankungen bei der Gästezahl flexibel zu bewältigen.
Weitere MaĂźnahmen der NTS
Parallel zur Arbeitszeitregelung sieht die NTS den Abbau bürokratischer Hürden, die Stärkung grenzüberschreitender Anbindungen, den Ausbau einer modernen und umweltfreundlichen Verkehrsinfrastruktur sowie die Digitalisierung des Tourismussektors vor.
Parlamentarische Reaktionen
Der Vertreter der CDU/CSU‑Fraktion begrüßte die Flexibilisierung, während der SPD‑Redner die zügige Umsetzung der Strategie lobte. Der AfD‑Abgeordnete kritisierte mögliche Mehrbelastungen durch zusätzliche Bürokratie. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigte sich nach dem Fortbestand des Praxischecks im Tourismus; ein weiteres Forum ist für September in Lüneburg geplant. Die Linke verwies auf das Thema Overtourism und betonte, dass 21 Prozent der Deutschen sich keinen Urlaub leisten können, ein Aspekt, der in der NTS bislang wenig Beachtung finde.
Praxischeck und Ausblick
Der Praxischeck, ein Diskussionsforum zur Reduzierung bürokratischer Hürden, fand zuletzt in Bayern statt und wird laut Tourismusbeauftragtem weitergeführt. Die geplante Gesetzesregelung soll die Wirtschaftlichkeit von Betrieben erhöhen, ohne die Klimaziele zu gefährden, und damit die langfristige Stabilität des Sektors unterstützen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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