Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel in Deutschland deutlich stärken soll. Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels in nationales Recht um und erweitert die bestehenden Tatbestände.
Erweiterung der Strafbarkeit
Zukünftig sollen neben sexueller und arbeitsbezogener Ausbeutung auch Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat als Formen des Menschenhandels erfasst werden. Damit soll der wachsende Umfang von Straftaten, die nicht primär sexuelle Ausbeutung betreffen, adressiert werden.
Kriminalisierung der Nachfrageseite
Der Entwurf führt erstmals eine Nachfragestrafbarkeit für sämtliche Ausbeutungsformen ein. Bisher bestand eine Nachfragestrafbarkeit nur im Zusammenhang mit sexuellen Dienstleistungen. Neu soll auch strafbar werden, wer Dienstleistungen von Personen in Anspruch nimmt, von denen er weiß, dass sie Opfer von Ausbeutung sind, etwa im Baugewerbe.
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, werden die Tatbestände zur Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen versehen.
Verfahrensvereinfachungen für Opfer
Opfer von Menschenhandel, die unter Zwang zu weiteren Straftaten gedrängt wurden, erhalten künftig die Möglichkeit, das Strafverfahren gegen sich einzustellen. Diese Regelung soll die Zwangslage der Betroffenen stärker berücksichtigen.
Weiteres Vorgehen
Der Gesetzentwurf wird nun im Kabinett beraten und anschließend im Bundestag zur Abstimmung gestellt. Nach erfolgreicher Verabschiedung soll das Gesetz die rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Menschenhandel deutlich erweitern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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