Germany: Bundesregierung plant Gesetzespaket zum Schutz vor digitaler Gewalt
Die Bundesregierung hat ein Gesetzentwurf vorgestellt, der digitale Gewalt stärker strafrechtlich erfassen und die Rechte von Opfern verbessern soll. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik waren im Jahr 2024 60 % der registrierten Opfer digitaler Gewalt weiblich. Ziel des Vorhabens ist, bestehende Straflücken zu schließen und die Durchsetzung von Ansprüchen für Opfer zu erleichtern.
Schließung von Straflücken
Im neuen Strafgesetzbuch wird ein Straftatbestand für das unbefugte Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial eingeführt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verbreitung öffentlich oder privat erfolgt und ob das Material real oder computergeneriert ist. Auch das Anfertigen von voyeuristischen Nacktaufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen soll künftig strafbar sein. Der Besitz von Vergewaltigungsvideos wird zusätzlich unter Strafe gestellt.
Regulierung von Deepfakes
Der Gesetzentwurf definiert „Deepfakes“ als mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellte oder verfälschte Bilder, Tonaufnahmen und Videos. Neben der Herstellung werden auch die identitätsmissbrauchende Verbreitung und die Nutzung solcher Inhalte zum Schaden des Ansehens einer Person strafrechtlich verfolgt.
Erweiterung des Cyberstalking‑Tatbestands
Unbefugtes, wiederholtes Überwachen von Personen mittels GPS‑Trackern wird nun klarer als Cyberstalking erfasst. Das neue Gesetz soll die Möglichkeiten zur Verfolgung solcher Überwachungsakte erweitern.
Stärkung der Rechte von Opfern
Opfer erhalten einen Auskunftsanspruch gegenüber Online‑Plattformen und Internetzugangsanbietern. Bei richterlicher Anordnung können Name, Geburtsdatum, Anschrift und E‑Mail‑Adresse ermittelt werden, wenn diese Informationen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nötig sind. Zudem können Accounts für einen angemessenen Zeitraum gesperrt werden, wenn der Nutzer schwerwiegend die Rechte von Opfern verletzt. Die Hürden für eine Sperrung bleiben hoch, um die Meinungsfreiheit zu schützen.
Ausblick
Der Gesetzentwurf soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Weitere Anpassungen werden geprüft, um den rechtlichen Rahmen an die rasante Entwicklung digitaler Technologien anzupassen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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