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Bundesregierung plant Investitionspflicht für Streamingdienste und TV‑Sender
AI GENERATED 09.09.2026 14:35 Politik und Gesellschaft

Bundesregierung plant Investitionspflicht für Streamingdienste und TV‑Sender

Gesetzesentwurf zur InvestitionspflichtDer Deutsche Bundestag hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Streaming‑Anbieter sowie private und öffentlich-rechtliche Fernsehsender mit eigenem Video‑on‑Demand‑Dienst verpflichtet, künftig einen Teil ihres Jahresnettosumsatzes in europäische und…

Gesetzesentwurf zur Investitionspflicht

Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Streaming‑Anbieter sowie private und öffentlich-rechtliche Fernsehsender mit eigenem Video‑on‑Demand‑Dienst verpflichtet, künftig einen Teil ihres Jahresnettosumsatzes in europäische und deutsche Film‑ und Medienproduktionen zu investieren. Ziel ist die Stärkung der europäischen und deutschen Film‑ und Medienwirtschaft.

Verpflichtungsquoten und Verteilung

Nach dem Entwurf müssen alle in‑ und ausländischen Anbieter acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes für förderfähige Maßnahmen aufwenden. Davon sollen mindestens sechzig Prozent in die Produktion europäischer audiovisueller Werke fließen, während mindestens achtzig Prozent für Produktionen in deutscher Originalsprache bestimmt sind. Zusätzlich ist vorgesehen, dass mindestens siebzig Prozent der Mittel an unabhängige Filmproduzenten gehen.

Umfang der förderfähigen Maßnahmen

Gefördert werden nicht nur eigentliche Film‑ und Serienproduktionen, sondern auch der Erwerb von Nutzungsrechten an bestehenden Werken, die Finanzierung von Drehbuch‑ und Projektentwicklungen, die barrierefreie Aufbereitung für hör‑ und sehbehinderte Menschen, die Synchronisation und Untertitelung, Nachwuchsförderungsprojekte, Werbung, die Teilnahme an Filmfestivals innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie weitere medienbezogene Aktivitäten.

Freiwillige Mehrinvestitionen

Der Entwurf sieht vor, dass Anbieter, die freiwillig mindestens zwölf Prozent ihres Nettoumsatzes investieren, von bestimmten Detailregelungen des Gesetzes abweichen dürfen. Diese Option soll Anreize für höhere Eigenbeteiligungen schaffen.

Kontrolle und Sanktionen

Die Filmförderungsanstalt soll die Einhaltung der Investitionsverpflichtung berechnen und überwachen. Bei Verstößen kann eine Ausgleichsabgabe von bis zu fünfundsiebzig Prozent der festgelegten Investitionsquote erhoben werden.

Erwartete Effekte und weitere Schritte

Nach Angaben der Bundesregierung soll die Regelung zu einer nachhaltigeren Finanzierung von europäischen und deutschen Filmproduktionen führen und die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Medienlandschaft erhöhen. Der Gesetzentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren, in dem weitere Ausschüsse und mögliche Änderungsanträge diskutiert werden. Vertreter der Branche erhalten im weiteren Verlauf die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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