Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion mitgeteilt, dass im Zeitraum bis 2032 ein jährlicher Mittelbedarf von rund 29 Millionen Euro für die Instandhaltung von Autobahnbrücken in Schleswig‑Holstein vorgesehen ist. In den vergangenen fünf Jahren wurden demnach durchschnittlich zwei Teilbauwerke pro Jahr modernisiert oder instandgesetzt.
Umfang der ModernisierungsmaĂźnahmen
Die Angaben beziehen sich auf Teilbauwerke von AutobahnbrĂĽcken, die unter Bundesverwaltung stehen. Der durchschnittliche Jahreswert von zwei modernisierten Bauwerken ergibt sich aus den Daten des Verkehrsministeriums, die im Rahmen der parlamentarischen Anfrage bereitgestellt wurden.
Finanzielle Planung bis 2032
Der ermittelte Mittelbedarf von etwa 29 Millionen Euro pro Jahr deckt sowohl laufende Instandhaltungsarbeiten als auch geplante Sanierungsprojekte ab. Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit dieser Ausgaben mit der Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur für die Resilienzfähigkeit der Bundesrepublik im Krisen‑ und Katastrophenfall.
Sicherheitsaspekte der Datenveröffentlichung
Aufgrund der sich verschärfenden Sicherheitslage, sowohl global als auch in Deutschland, wird nach Angaben der Regierung von einer öffentlichen Offenlegung detaillierter Informationen zu besonders sanierungsbedürftigen Brücken abgeraten. Eine solche Veröffentlichung könnte potenziell gezielte Sabotageakte erleichtern.
Antwort auf die Kleine Anfrage
Die Bundesregierung hat auf die Anfrage der AfD‑Fraktion keine weiterführenden Informationen zu besonders sanierungsbedürftigen Brücken innerhalb und außerhalb des Kernnetzes bereitgestellt. Die Entscheidung, diese Daten nicht öffentlich zu machen, wurde im Antwortschreiben ausdrücklich begründet.
Ausblick
Für die kommenden Jahre bleibt die finanzielle Planung unverändert, wobei die jährlichen Mittel von rund 29 Millionen Euro weiterhin bereitgestellt werden sollen. Das Verkehrsministerium wird die Instandsetzungsarbeiten fortsetzen, um die Funktionsfähigkeit der Autobahnnetze in Schleswig‑Holstein zu gewährleisten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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