Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (21/6865) klargestellt, dass sie kein bundesweites Lagebild zu jugendlichen Intensiv‑ oder Mehrfachtätern erstellen will. Die Antwort (21/7459) wurde am 07.08.2026 veröffentlicht.
Fehlende einheitliche Definition
Ein bundeseinheitlicher Begriff für jugendliche Intensiv‑ oder Mehrfachtäter existiere nach wie vor nicht. Die Bundesregierung verweist dabei auf frühere Angaben und betont, dass bislang nur die Definition aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) herangezogen wird. Laut PKS gilt eine Person als „mehrfachtatverdächtig“, wenn sie im selben Deliktsbereich innerhalb eines Berichtsjahres mindestens zweimal als Tatverdächtige erfasst wurde.
Vorbereitung einer Studie
Gleichzeitig bereitet die Bundesregierung eine im Koalitionsvertrag vereinbarte Studie zu den Ursachen gestiegener Kinder‑ und Jugendgewalt vor. Die Untersuchung soll ergebnisoffen die bestehenden Strukturen und Angebote der Kinder‑ und Jugendhilfe sowie der Justiz analysieren.
Prüfung gesetzlicher Anpassungen
Auf Basis der Ergebnisse und Empfehlungen der Studie will die Bundesregierung prüfen, ob ein gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht. Ein möglicher Anpassungsbedarf könnte sich aus Schwachstellen in den aktuellen Präventions‑ und Interventionsmaßnahmen ergeben.
Die aktuelle Lage wird damit weiterhin ohne ein zentrales, bundesweites Lagebild bewertet. Stattdessen bleibt die Bewertung auf Ebene der einzelnen Bundesländer und der zuständigen Polizeibehörden.
Die Antwort der Bundesregierung bezieht sich zudem auf die bereits veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik, die regelmäßig aktualisiert wird und als Grundlage für die Bewertung von Mehrfachtätern dient.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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