Auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie keine über die im Tierschutzgesetz (TierSchG) bereits festgelegten Sorgfaltspflichten hinausgehenden Regelungen zum Schutz von Rehkitzen bei der Mahd plant.
Rechtlicher Rahmen
Nach Paragraf 1 TierSchG ist es Aufgabe des Menschen, das Tier als Mitgeschöpf zu schützen und ihm ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen zu unterlassen. Paragraf 17 sieht für Verstöße, die ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten oder ihm erhebliche Schmerzen zufügen, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Ermittlungen und Verfahren
Die Bundesregierung gibt an, dass ihr keine konkreten Zahlen darüber vorliegen, wie oft in den vergangenen fünf Jahren Ermittlungen wegen des Verdachts auf Tierquälerei im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Mahd eingeleitet wurden oder wie viele Verfahren zu rechtskräftigen Verurteilungen oder Geldauflagen geführt haben.
Einsatz von Drohnen
Seit 2021 fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die Anschaffung von Drohnen mit Echtbild‑ und Wärmebildkamerasystemen, um Grünland‑ und Ackerfutterflächen zu überwachen und Wildtiere vor dem sogenannten Mähtod zu schützen.
Weitere Maßnahmen
Über die bereits bestehende Drohnenförderung hinaus seien derzeit keine zusätzlichen Maßnahmen geplant.
Stellungnahme der AfD
Die AfD‑Fraktion betont, dass die Rettung von Rehkitzen trotz Fortschritten durch die Drohnentechnik weiterhin in einem komplexen Spannungsfeld zwischen Tierschutz‑, Jagd‑ und Strafrecht stehe.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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