Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass der Vorschlag 19201 aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau derzeit nicht umgesetzt werden soll. Die Information stammt aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Hintergrund des Vorschlags
Vorschlag 19201 wurde im Rahmen der Auswertung der Verbändeabfrage der Kategorie 1 zugeordnet. Diese Kategorie umfasst Vorschläge, die potenziell für zeitnah umsetzbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz geeignet sind.
Antwort der Bundesregierung
In der Antwort mit dem Aktenzeichen 21/4026 erklärte die Bundesregierung, dass trotz der Einstufung in Kategorie 1 keine Umsetzung des Vorschlags vorgesehen sei. Die Begründung verweist auf den Monitoringbericht, der die zugrunde liegenden Erwägungen enthält.
Betroffene Unternehmen
Zur Anzahl der Unternehmen, die von dem Vorschlag betroffen sein könnten, liegen keine konkreten Daten vor. Die Bundesregierung erklärte, dass die Zahl davon abhänge, wie viele Unternehmen potenziell an Konzessionsvergabeverfahren teilnehmen würden.
Der Verweis auf fehlende Daten unterstreicht, dass derzeit keine quantitativen Auswirkungen auf die Wirtschaft abschätzbar sind.
Die Entscheidung, den Vorschlag nicht umzusetzen, spiegelt die aktuelle Priorisierung im Rahmen des Bürokratieabbaus wider. Weitere Vorschläge aus der Verbändeabfrage werden weiterhin geprüft.
Zukünftig könnte die Bundesregierung die Bewertung des Vorschlags erneut vornehmen, sollte sich die Situation der betroffenen Unternehmen ändern oder neue Erkenntnisse aus dem Monitoringbericht vorliegen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
