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Bundesregierung plant Kürzung des Zuschusses zu Stromübertragungsnetzkosten bis 2029
AI GENERATED 30.09.2026 10:55 Wirtschaft und Finanzen

Bundesregierung plant Kürzung des Zuschusses zu Stromübertragungsnetzkosten bis 2029

Deutschland: Reduzierung des Bundeszuschusses zu Stromübertragungsnetzkosten 2027‑2029Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sieht vor, den jährlichen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten von Strom auf rund 5,53 Milliarden Euro zu senken.…

Deutschland: Reduzierung des Bundeszuschusses zu Stromübertragungsnetzkosten 2027‑2029

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sieht vor, den jährlichen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten von Strom auf rund 5,53 Milliarden Euro zu senken. Das geplante Fördervolumen für die Kalenderjahre 2027 bis 2029 beläuft sich damit auf etwa 16,56 Milliarden Euro.

Finanzierung und Umfang

Nach Angaben des Entwurfs soll das gesamte Fördervolumen aus dem Klima‑ und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt werden. Im Vorjahr erhielten die vier Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW zusammen 6,5 Milliarden Euro.

Begründung und Zielsetzung

Der Gesetzentwurf formuliert, dass der Zuschuss einen Beitrag zur Entlastung der Strombezugskosten von Haushalten und Unternehmen leisten soll. Der Hintergrund sei ein Anstieg der Energiepreise, der auf den Iran‑Krieg zurückzuführen sei.

Weiterhin wird betont, dass die Fortführung des Instruments für die Jahre 2027 bis 2029 ein politisches Signal darstellen solle. Laut Entwurf wolle die Bundesregierung damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland unterstreichen.

Der Entwurf ist dem Bundestag zur ersten Lesung zugeleitet worden. Nach dem regulären Verfahren folgt eine Beratung im zuständigen Ausschuss, bevor ein Beschluss im Plenum gefasst wird.

Ein verantwortlicher Sprecher der Bundesregierung erklärte, dass die geplante Anpassung im Einklang mit den langfristigen Zielen der Energiepolitik stehe und gleichzeitig die finanzielle Belastung des Bundes berücksichtige.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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