Hintergrund
Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass im Jahr 2024 insgesamt 687.000 Emissionszertifikate aus dem Handelssystem entfernt werden sollen. Die Angabe erfolgt im Rahmen der Unterrichtung nach Artikel 12 Absatz 4 der EU‑Richtlinie von Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union.
Bedingungen der Löschung
Die Löschung ist an die Menge der im Jahr 2025 im Umlauf befindlichen Zertifikate gekoppelt. Unterschreitet die Gesamtmenge 1.096.000.000 Zertifikate, wird die geplante Menge von 687.000 nicht umgesetzt. Liegt die Gesamtmenge zwischen 833.000.000 und 1.096.000.000 Zertifikaten, beträgt die zu löschende Menge null.
Zielsetzung
Nach Angaben der Bundesregierung beziehen sich die zu löschenden Zertifikate auf Stromerzeugungsanlagen, die in den Vorjahren stillgelegt und der Europäischen Kommission gemeldet wurden. Damit soll die Anzahl der im Markt verfügbaren Zertifikate an die tatsächliche Emissionssituation angepasst werden.
Marktimplikationen
Durch die Reduktion der Zertifikate könnte ein geringerer Angebotsüberschuss entstehen, was potenziell zu einer Preissteigerung im Emissionshandel führen kann. Experten weisen darauf hin, dass die genauen Auswirkungen vom zukünftigen Ausstoß und von weiteren politischen Entscheidungen abhängen.
Stellungnahme der Regierung
Ein Sprecher der Bundesregierung betonte, dass die Maßnahme im Einklang mit den Klimazielen der Union stehe und dazu beitrage, die Integrität des Emissionshandels zu wahren.
Formales
Die Mitteilung ist unter dem Dokumentenzeichen 21/6210 veröffentlicht worden und wurde am 04.06.2026 im Rahmen der Unterrichtung des Bundestages (hib 445/2026) übermittelt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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