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Bundesregierung plant Maßnahmen gegen KI‑erzeugte Nacktbilder
AI GENERATED 31.07.2026 15:50 Recht, Staat und Institutionen

Bundesregierung plant Maßnahmen gegen KI‑erzeugte Nacktbilder

Gesetzesvorhaben im ÜberblickIm Rahmen der Umsetzung der EU‑Richtlinie gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt hat die Bundesregierung mehrere Gesetzesvorhaben vorgestellt, die digitale Gewalt, insbesondere durch KI‑erzeugte Nacktbilder,…

Gesetzesvorhaben im Überblick

Im Rahmen der Umsetzung der EU‑Richtlinie gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt hat die Bundesregierung mehrere Gesetzesvorhaben vorgestellt, die digitale Gewalt, insbesondere durch KI‑erzeugte Nacktbilder, adressieren.

Entwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt

Ein Entwurf zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt wurde im April an Ressorts, Länder und Verbände versandt. Das Bundesjustizministerium prüft derzeit die eingegangenen Stellungnahmen und bewertet, ob Anpassungsbedarf besteht.

Bewertung des bestehenden Strafrechts

Für das sogenannte Cyberflashing, das unaufgeforderte Zusenden sexuell expliziter Bilder oder Videos, hält die Bundesregierung das geltende Strafrecht für ausreichend. Der Vorgang falle regelmäßig unter § 184 Absatz 1 Nummer 6 des Strafgesetzbuches.

KI‑generierte Nacktbilder

Bei Anwendungen, die mithilfe künstlicher Intelligenz aus Personenbildern realistische Nacktdarstellungen erzeugen, sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf. Auf europäischer Ebene sei ein KI‑Omnibus geplant, das entsprechende Systeme unter definierten Voraussetzungen verbieten solle.

Finanzielle Unterstützung für die Länder

Digitale Formen geschlechtsspezifischer Gewalt seien zudem vom Gewalthilfegesetz erfasst. Für die Umsetzung sollen die Länder von 2027 bis 2036 insgesamt rund 2,6 Milliarden Euro zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen erhalten, davon 112 Millionen Euro im Jahr 2027.

Weitere Prüfungen und Ausblick

Ob für den Missbrauch fremder Identitäten im digitalen Raum ein eigener Straftatbestand geschaffen werden muss, wird weiterhin geprüft. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der Beratungen in die weitere Gesetzgebung einfließen lassen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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